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Netflix-Klage: Diese Idee soll geklaut worden sein

Nach dem Ärger um „Rentierbaby“ muss sich Netflix erneut gegen schwere Vorwürfe verteidigen. 

Netflix | Neue Serien und Filme im Juni: Der Überblick
Bérénice Bejo spielt in „Im Wasser der Seine“ Wissenschaftlerin Sophia. Foto: Netflix

Vincent Dietschy behauptet, die Idee zum Netflix-Hit „Im Wasser der Seine“ sei geklaut. Jetzt wollen Netflix und die Macher das Gegenteil beweisen.

Es ist nicht die einzige Klage, mit der sich der Streamingdienst Netflix aktuell herumschlagen muss. Erst kürzlich hatte eine Frau namens Fiona Harvey das Portal wegen Rufschädigung, Fahrlässigkeit und Verletzung der Privatsphäre auf umgerechnet 156 Millionen Euro verklagt, weil sie sich in der auf wahren Begebenheiten basierenden Netflix-Serie „Rentierbaby“ (im Original: „Baby Reindeer“) in ein schlechtes Licht gerückt fühlt. Das Stalking-Drama erzählt die Geschichte von Serienschöpfer Richard Gadd, der jahrelang von einer Frau verfolgt und belästigt wurde, die in der Serie „Martha“ genannt wird. Fiona Harvey gibt an, die „echte Martha“ zu sein und behauptet, in Wahrheit sei alles ganz anders gewesen. Jetzt steht der nächste Kläger vor der Tür bzw. saß bereits im Gerichtssaal – wenn auch in einer ganz anderen Causa.

Vorwürfe gegen Netflix: „Im Wasser der Seine“ soll von anderem Thriller abgekupfert worden sein

Am 14. Juni fand die erste Anhörung eines Prozesses statt, in dem Autor und Regisseur Vincent Dietschy den „Im Wasser der Seine“-Machern Plagiat nachweisen will. Während sich „Im Wasser der Seine“ um einen mutierten Riesenhai dreht, der erst im Atlantik sein Unwesen treibt und sich dann in die Pariser Seine verirrt und dort während der Olympischen Spiele großen Schaden anrichtet (stets unter Verfolgung durch Forscherin Sophia (Bérénice Bejo), eine Gruppe von Umweltaktivistinnen Adil (Nassim Lyes), den Leiter der Flussbrigade), steht in „Silure“ („Wels“) ein durch Mutation genetisch veränderter Riesen-Wels im Fokus. Auch der macht Jagd auf Menschen, und zwar ebenfalls während eines großen Sportereignisses in Paris. Bei Dietschy gibt es ebenfalls eine Heldin, in diesem Fall aber eine junge Polizistin, die sich – wie bei „Im Wasser der Seine“ - gegen den Bürgermeister durchsetzen muss.

Wissenschaftlerin Sophia (Bérénice Bejo) untersucht in „Im Wasser der Seine“ einen toten Hai
Bérénice Bejo in „Im Wasser der Seine“. Foto: Sofie Gheysens/Netflix

Angeblich gibt es 135 „erstaunliche Ähnlichkeiten“ zwischen „Silure“ und „Im Wasser der Seine“

Dietschy klagt konkret gegen die Produzenten Edouard Duprey und Sébastien Auscher sowie gegen den Agenten Laurent Grégoire. Er gibt an, Grégoire 2015 beim „Alpe d'Huez-Festival“ getroffen und ihm im Anschluss das Script zu einer Version von „Silure“ geschickt zu haben. Seit 2011 arbeitet er an dem Wels-Film, wegen finanzieller Schwierigkeiten wurde das Projekt jedoch nie umgesetzt. Anhand einer Tabelle, die 135 „erstaunliche Ähnlichkeiten“ zwischen „Silure“ und „Im Wasser der Seine“ auflistet und aufschlüsselt, versuchten Dietschy und sein Anwalt darzulegen, dass sich seiner Idee(n) bedient wurde.

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Charles Bouffier, der Netflix in der Angelegenheit vertritt, parierte das Ganze mit einer eigenen Tabelle, in der „Im Wasser der Seine“ mit Steven Spielbergs Klassiker „Der weiße Hai“ verglichen wurde. Sinn der Sache war es, darzulegen, dass Genre-Filme zwangsläufig vergleichbare Handlungsmuster aufgreifen. „Wir haben in dieser Geschichte noch nichts von Steven Spielberg gehört“, so Bouffier provokant. Dass die Produzenten von „Im Wasser der Seine“ Zugang zu Dietschys Entwurf gehabt hätten, sei nicht bewiesen. Im Urheberrecht spreche man von einer „zufälligen Begegnung zweier ähnlicher Ideen. „Aber Ideen sind nicht gesetzlich geschützt.“

Regisseur und Drehbuchautor Vincent Dietschy am Boden zerstört

Während der Verhandlung zeigte sich Regisseur Dietschy laut übereinstimmenden Medienberichten sehr zerknirscht. Er soll sich für seinen Zustand entschuldigt haben. Er habe in der Nacht vor der Verhandlung kein Auge zugetan. Eine Aussage blieb den Anwesenden wohl besonders im Gedächtnis: „Die Großen vernichten die Schwachen.“ Das Urteil in der Angelegenheit soll am 3. Juli 2024 fallen.

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