„Wer wird Millionär?“: Darf der Telefonjoker googeln?
Eine Frage, die die Menschheit seit 1999 beschäftigt, ist, wie sichergestellt werden kann, dass der oder die „Wer wird Millionär?“-Telefonjoker:in nicht schummelt. Wir haben die Antwort …

„Wer wird Millionär?“ beschäftigt das deutsche TV-Publikum mittlerweile seit über 20 Jahren – vor allem aber, weil es hin und wieder vorkommt, dass man sich erhaben fühlen darf, wenn man die Antwort auf die alles entscheidende Frage kennt und die Person vor Günther Jauch nicht.
Und wahrscheinlich gibt es auch viele Zuschauer:innen, die sich immer wieder denken: „Telefonjoker:in sein ist doch der leichteste Job der Welt. Da schmeiße ich einfach Google an und schon ist die Sache geritzt.“ Tatsächlich ist diese ehrwürdige Joker-Position bei „Wer wird Millionär?“ gar nicht so einfach, wie viele denken.
Welche Voraussetzungen muss ein Telefonjoker erfüllen?
Im Vorfeld darf sich die kandidierende Person Mitmenschen aussuchen, die für sie als Telefonjoker:innen antreten sollen. In der Sendung bringt der Kandidat beziehungsweise die Kandidatin meist drei Telefonjoker:innen mit, die im besten Fall jeweils verschiedene Themengebiete abdecken.
Laut Erfahrungsberichten müssen die antretenden Telefonjoker:innen dann für RTL verschiedene Formulare ausfüllen, Fotos für die Sendung einreichen und insgesamt unter zwei Telefonnummern erreichbar sein. Am Aufzeichnungstag der Sendung ruft RTL die Telefonjoker:innen für eine technische Probe an und teilt ihnen anschließend mit, dass sie sich ab einem bestimmten Zeitpunkt für etwa drei Stunden bereithalten sollen.
So weit, so gut. Aber das schafft mögliche Betrugsversuche nun nicht aus der Welt, oder?
Kann der Telefonjoker bei „Wer wird Millionär?“ googeln?
In der Theorie könnte der Telefonjoker beziehungsweise die Telefonjokerin tatsächlich googeln, sollte dies in der Praxis jedoch aus vielerlei Gründen nicht tun. So bestätigt man RTL nämlich in den Dokumenten, die man unterschreiben muss, dass man bei seinem Telefon weder den Lautsprecher einschaltet noch analoge oder technische Hilfsmittel benutzt. Da sich die Einhaltung dieser Verpflichtungen jedoch nur schwer kontrollieren lässt, hat RTL eine Klausel ergänzt, wonach der kandidierenden Person die komplette Gewinnsumme aberkannt werden kann, sofern nachgewiesen wird, dass der Telefonjoker beziehungsweise die Telefonjokerin geschummelt hat.
Damit beruht das Telefonjoker-Prinzip auf einer Art Ehrenkodex. Doch selbst wenn man gegen diesen verstoßen sollte, ergibt sich ein weiteres logistisches Problem: Das Vorlesen der Frage sowie der Antwortmöglichkeiten beansprucht bereits mindestens ein Drittel der verfügbaren 30 Sekunden. Dass man in den verbleibenden rund 20 Sekunden unter Stress mal eben die richtige Antwort ergoogelt, ist höchst unwahrscheinlich. Und selbst wenn man eine Antwort finden sollte, lässt sich nicht sicherstellen, dass diese tatsächlich stimmt. Da ist es im Zweifelsfall wohl der deutlich bessere Zug, zuzugeben, dass man keine Ahnung hat, und stattdessen eine Empfehlung abzugeben – so wie es die meisten Telefonjoker:innen tun.









