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Amazon: Extra-Kosten und Werbung! Verbraucherzentrale will klagen

Seit dem 05. Februar werden 2,99 Euro fällig, wenn Streaming-Abonnenten Amazon Prime Video werbefrei nutzen wollen. Verbraucherzentrale bereitet Klage vor!

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Ob Jack Reacher die Werbung bei Prime Video einfach so hingenommen hätte? Foto: Amazon Prime Video

Dass seit dem 05. Februar plötzlich Werbung beim Binge-Watchen verschiedene Prime Video-Serien wie „Reacher“, „The Boys“ & Co. ausgespielt wird, führte dazu, dass sich viele Streaming-Abonnenten verwundert die Augen rieben. Es ist an sich keine Überraschung, dass Amazon Prime Video nach anderen Anbietern wie Netflix & Co. zusätzlich zu den monatlichen Abo-Gebühren jetzt auch Werbung ausspielen möchte. Während dies bei Netflix allerdings bspw. über ein verbilligtes Basis-Abo passiert, ist Werbung bei Amazon Prime Video der neue „Standard“: Jedem bisherigen Abonnenten wird plötzlich Werbung vorgesetzt – es sei denn, die Kunden sind bereit, eine monatliche Zusatzgebühr von 2,99 Euro zu zahlen.

Amazon Prime Video droht Klage von Verbraucherschützern wegen plötzlicher Änderungen

Dass Prime Video-Abonnenten plötzlich vor vollendete Tatsachen gestellt werden, sieht die Verbraucherzentrale des Bundesverbands (VZBV) als äußerst kritisch und sogar gesetzeswidrig an. Eigentlich hätte der Streaming-Anbieter explizit das Einverständnis der Kunden einholen müssen, bevor bspw. das Standard-Abo mit Werbung ausgespielt wird. Hier ist man der Meinung, Amazon hätte sich vorab die Zustimmung seiner Nutzer:innen einholen müssen, „bevor solche wesentlichen Änderungen wirksam werden können.“ In den Werbeeinspielungen sieht die Verbraucherzentrale eine erhebliche Änderung der Vertragsbedingungen. „Kunden müssten dieser Änderung ausdrücklich zustimmen. Da in dem Informationsschreiben hiervon nicht die Rede ist, handelt Amazon aus Sicht des Verbands irreführend“, so die Begründung. Dass Amazon Prime Video dies missachtet hat und auf eine erste Abmahnung der Verbraucherschützer nicht reagiert hat, scheint nun schwerwiegende Konsequenzen nach sich zu ziehen.

Denn die Tatsache, dass Kunden für das gleiche Produkt, nämlich ohne Werbung, zukünftig 2,99 Euro monatlich zusätzlich zur bisherigen Abo-Gebühr zahlen soll, sieht der VZBV als verstecke Preiserhöhung seitens des Streaming-Anbieters. An einer Klage soll bereits gearbeitet werden!

Auch spannend:

Prime Video: Muss Amazon die "Werbegebühr" an Kunden zurückerstatten?

Tatsächlich könnte die Klage möglicherweise auch für Abonnenten Auswirkungen haben: Sollte der Bundesverband-Verbraucherzentrale recht bekommen, könnten alle Abonnenten des Standard-Modells möglicherweise den Gegenwert von 2,99 Euro/monatlich rückerstattet bekommen, den Amazon Prime Video schließlich als „Wert“ für die Werbefreiheit des Abos definiert. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass Amazon Prime Video früher oder später eine explizite Einwilligung aller Abonnenten einholt.

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