Nach Verurteilung von Yasin Mohamed: So reagieren RTL und Sophie Immelmann
Nach der noch nicht rechtskräftigen Verurteilung von Yasin Mohamed wegen Vergewaltigung gibt es erste deutliche Reaktionen.

Im Prozess gegen Yasin Mohamed ist am Mittwoch, 4. November 2026, ein Urteil gefallen. Das Amtsgericht München verurteilte den 35-jährigen Reality-TV-Darsteller wegen Vergewaltigung zu einem Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zusätzlich soll er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Mohamed bestreitet die Tat und hat inzwischen angekündigt, gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen. Gleichzeitig reagieren nun auch ehemalige Wegbegleiter aus der Reality-TV-Branche. Besonders deutlich positioniert sich RTL.
RTL reagiert auf Urteil gegen Yasin Mohamed
Yasin Mohamed war in den vergangenen Jahren in zahlreichen Reality-Formaten zu sehen. Zum RTL-Kosmos gehörten unter anderem Auftritte bei „Temptation Island VIP“. Noch 2026 war er zudem Gast bei den „Reality Awards“. Nach dem Urteil des Amtsgerichts München stellt RTL nun jedoch klar, dass derzeit keine weitere Zusammenarbeit vorgesehen ist. Gegenüber dem ZDF erklärte eine Sprecherin des Senders: „RTL sieht keine weitere Zusammenarbeit vor.“
In einer ausführlicheren Stellungnahme betonte RTL zudem: „Sexualisierte Gewalt und die Missachtung persönlicher Grenzen sind mit den Werten von RTL nicht vereinbar.“ Der Schutz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie ein respektvoller Umgang seien für den Sender von hoher Bedeutung und spielten auch bei Besetzungsentscheidungen eine Rolle. Damit hat das Urteil für Mohamed zumindest vorerst auch Auswirkungen auf seine weitere Karriere im Reality-TV. Ob andere Sender oder Produktionsfirmen vergleichbare Konsequenzen ziehen, ist bislang nicht bekannt.
Sophie Imelmann reagiert nach Prozess gegen Yasin Mohamed
Auch Sophie Imelmann, die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftrat, meldete sich nach dem Urteil ausführlich bei Instagram zu Wort. Dort beschrieb sie die vergangenen zwei Jahre und insbesondere den Gerichtsprozess als enorme Belastung. „Ich bin erleichtert, glücklich & überwältigt. Nach zwei Jahren ist endlich eine riesige Last von mir abgefallen“, schrieb sie. Gleichzeitig berichtete sie von „Lügen, Demütigungen, Panikattacken“ und Momenten, in denen sie sich gefragt habe, wie viel ein Mensch aushalten könne.
Imelmann bedankte sich zudem bei Freund:innen, Unterstützer:innen und ihren Anwält:innen. Gleichzeitig machte sie deutlich, dass ihre Erleichterung über das Urteil mit Wut über den Umgang mit Betroffenen sexualisierter Gewalt einhergeht. Besonders deutlich wurde sie beim Thema Zustimmung: „Ich habe nein gesagt.“ Zugleich wies sie darauf hin, dass auch Angst oder eine Schockstarre nicht als Zustimmung verstanden werden dürften. Ihre Forderung: „Nur Ja heißt Ja!“
Darüber hinaus kritisierte Imelmann, wie belastend Gerichtsverfahren für Betroffene sein können, und forderte mehr Sensibilität und Verantwortung seitens der Justiz.
Yasin Mohamed kündigt Berufung an
Mohamed selbst äußerte sich ebenfalls erstmals nach der Entscheidung. In seiner Instagram-Story stellte er klar: „Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wir gehen in Berufung und ich werde weiterhin für meine Unschuld kämpfen!“ Bereits seine Verteidigung hatte nach der Urteilsverkündung angekündigt, Rechtsmittel einlegen zu wollen. Damit ist das Verfahren noch nicht endgültig abgeschlossen.
Das Amtsgericht München war nach der Beweisaufnahme zu der Überzeugung gekommen, dass Mohamed sich im Sommer 2024 nach den Dreharbeiten von „Love Island V.I.P.“ in Griechenland über den entgegenstehenden Willen Imelmanns hinweggesetzt hatte. Die Richterin erklärte laut Medienberichten, das Gericht habe die Grenzüberschreitung als erwiesen angesehen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten gefordert. Die Verteidigung plädierte dagegen auf Freispruch. Das Gericht blieb mit einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung unter der Forderung der Anklage.
Urteil gegen Yasin Mohamed ist noch nicht rechtskräftig
Bei der Entscheidung vom 4. November handelt es sich bislang um ein erstinstanzliches und bislang nicht rechtskräftiges Urteil. Mohamed bestreitet die Tat weiterhin und hat angekündigt, gegen die Verurteilung vorzugehen. Die Reaktionen auf die Entscheidung fallen dennoch bereits deutlich aus.
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