Yasin Mohameds Anklageschrift veröffentlicht: Das geschah laut Sophie Imelmann genau
Es ist der Prozess, über den die gesamte Reality-Szene spricht: Yasin Mohamed muss sich vor dem Amtsgericht München wegen Vergewaltigung verantworten. Jetzt sind Details aus der Anklageschrift bekannt – und die zeichnen ein erschütterndes Bild jener Nacht nach dem „Love Island VIP“-Dreh.

Im Juli 2024 lernten sich Yasin Mohamed und Sophie Imelmann bei „Love Island V.I.P.“ kennen und wurden in der RTL2-Show ein Paar. Was für die Zuschauer eine TV-Romanze war, endet nun vor Gericht: Nach den Dreharbeiten soll es in einem Hotel in Griechenland, kurz vor der Rückreise nach Deutschland, zu einem Übergriff gekommen sein.
Der Vorwurf: Vergewaltigung nach dem „Love Island VIP“-Dreh
Sophie Imelmann erhob die Vorwürfe erstmals im Dezember 2024 öffentlich in den sozialen Medien (zunächst, ohne einen Namen zu nennen) und erstattete Anzeige. Die Staatsanwaltschaft München nahm daraufhin Ermittlungen auf und erhob Anklage. Für Yasin hatte das unmittelbare Folgen: Sein bereits geplanter Einzug ins Dschungelcamp platzte.
Das steht in der Anklageschrift
Dem „Spiegel“ liegt die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft München vor. Die Ermittler gehen darin von folgendem Tathergang aus:
Der Abend beginnt einvernehmlich. Nach Drehschluss soll Sophie in Yasins Hotelzimmer gegangen sein. Dort habe es zwischen beiden einvernehmliche Zärtlichkeiten gegeben.
Sophie zieht eine klare Grenze. Zum Geschlechtsverkehr habe sie es ausdrücklich nicht kommen lassen wollen. Mehrfach soll sie „Nein“ gesagt und unmissverständlich erklärt haben, keinen Sex haben zu wollen.
Die Gründe für ihr Nein: Laut Anklage habe Sophie Yasin zu diesem Zeitpunkt noch nicht richtig vertraut. Hinzu kam: Es wurde nicht verhütet, und sie habe Angst vor Krankheiten und einer Schwangerschaft gehabt.
Der erste Übergriff: Yasin soll das Nein nicht akzeptiert haben. Er habe sich auf sie gelegt und angedeutet, er wolle nur kurz spüren, wie sich eine Penetration anfühle. Obwohl Sophie das entschieden zurückgewiesen haben soll, sei er ein erstes Mal vaginal in sie eingedrungen.
Der zweite Übergriff: Sophie habe ihn daraufhin weggestoßen und Geschlechtsverkehr erneut abgelehnt. Später habe sie geglaubt, Yasin habe ihr Nein nun verstanden – es sei zu weiteren Küssen und Berührungen gekommen. Dann aber sei er ein zweites Mal gegen ihren erkennbaren Willen in sie eingedrungen.
Danach soll Yasin sich entschuldigt haben. Sophie blieb die Nacht bei ihm im Hotelzimmer.
Das sagt Yasin Mohameds Verteidigung
Yasin Mohamed bestreitet die Vorwürfe vollständig. Beim Prozessauftakt am 11. September äußerte er sich nicht selbst. Seine Verteidiger erklärten in seinem Namen, alle Zärtlichkeiten hätten „im gemeinsamen Einvernehmen“ stattgefunden. Ihr Mandant habe Sophies Wunsch, keinen Geschlechtsverkehr zu vollziehen, respektiert.
Bereits zuvor hatte Yasin öffentlich betont: „Ich bin unschuldig und werde weiterhin für die Wahrheit kämpfen.“ Anfang 2025 erzielte er in einem zivilrechtlichen Verfahren gegen Sophie Imelmann einen Teilerfolg, der über den Ausgang des Strafverfahrens jedoch nichts aussagt. Sophies Anwalt erklärte damals gegenüber der „Bild“, das Gericht habe aus formalen Gründen nicht alle Beweise verwerten können.
Wie es im Prozess weitergeht
Der Prozess vor dem Amtsgericht München startete am 11. September. Der nächste Verhandlungstag ist für den 25. September angesetzt, zwei weitere Termine sollen folgen. Mit einem Urteil wird im Oktober gerechnet. Bis dahin gilt für Yasin Mohamed uneingeschränkt die Unschuldsvermutung. Was in jener Nacht im griechischen Hotelzimmer tatsächlich geschah, muss das Gericht klären. Aktuell steht Aussage gegen Aussage.
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