„Hochzeit auf den ersten Blick“ nach Vergewaltigungs-Vorwürfen abgesetzt – Sat.1 nicht betroffen
Nach schweren Vorwürfen gegen mehrere Teilnehmer zieht der Sender Konsequenzen: „Hochzeit auf den ersten Blick UK“ wird eingestellt. Für die deutsche Sat.1-Version bedeutet das nicht die Absetzung.

Das Aus für eine der bekanntesten britischen Realityshows: „Married at First Sight UK“ wird nicht fortgesetzt. Channel 4 hat entschieden, das Format nach zehn Jahren einzustellen. Der Grund: erschütternde Anschuldigungen ehemaliger Kandidatinnen, die ihrem jeweiligen TV-Ehemann sexuelle Gewalt vorwerfen. Die Entscheidung sorgt international für Aufsehen – doch deutsche Fans können zunächst aufatmen: Betroffen ist ausschließlich die britische Ausgabe. „Hochzeit auf den ersten Blick“ geht auf Sat.1 schon bald in die 13. Staffel.
Drei Frauen erheben schwere Vorwürfe
Auslöser der Krise war eine Recherche des BBC-Magazins „Panorama“, die im Mai ausgestrahlt wurde. Darin berichteten drei Frauen von mutmaßlichen sexuellen Übergriffen durch Männer, mit denen sie im Rahmen der Sendung verkuppelt worden waren. Eine Teilnehmerin beschuldigte ihren TV-Ehemann, sie vergewaltigt und mit einem Säureangriff bedroht zu haben.
Eine weitere Frau gab an, bereits vor der Ausstrahlung ihrer Folgen gegenüber Channel 4 und der Produktionsfirma CPL von einer mutmaßlichen Vergewaltigung berichtet zu haben. Trotzdem wurden die Episoden mit ihr später gezeigt. Die dritte Betroffene, Shona Manderson, erhob Vorwürfe wegen sexuellen Fehlverhaltens gegen ihren TV-Partner. Alle drei Frauen kritisierten, dass die Verantwortlichen der Reality-Show sie nicht ausreichend geschützt hätten. Die beschuldigten Männer weisen die jeweiligen Anschuldigungen zurück.
Warum Channel 4 die Show jetzt einstellt
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe ließ Channel 4 die Abläufe rund um den Schutz der Kandidat:innen sowie den Umgang mit den Beschwerden extern überprüfen. Jetzt wurden die Ergebnisse vorgestellt. Eine der beiden Untersuchungen empfahl zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für künftige Staffeln.
Die von der früheren BBC-Managerin Lorraine Heggessey geleitete Prüfung kam zwar zu dem Ergebnis, dass die bestehenden Schutzkonzepte bereits gut seien. Gleichzeitig berge das Format selbst besondere Risiken: Weil körperliche Nähe und Intimität eine zentrale Rolle spielen, könnten bestimmte Situationen indirekt Druck auf die Teilnehmer:innen ausüben.
Zu den vorgeschlagenen Verbesserungen gehörten deshalb unter anderem Überwachungskameras in sämtlichen Bereichen der Apartments, ein dauerhaft präsentes Betreuungsteam sowie Notfallknöpfe und vereinbarte Sicherheitswörter. Mit solchen Änderungen wäre eine Fortsetzung der Produktion aus Sicht der Prüferin grundsätzlich möglich gewesen.
Channel-4-Chefin Priya Dogra entschied sich dennoch gegen eine Zukunft für das Format. Sie erklärte, die Sendung habe nach zehn Jahren ihren Lauf genommen. Die vollständige Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen werfe grundlegende Fragen zum Konzept der Show auf. Das bisher für „Married at First Sight UK“ vorgesehene Budget soll stattdessen in neue Programme fließen.
Auch Ermittlungen der Behörden laufen
Die Folgen der BBC-Recherche gingen weit über die Absetzung des Reality-Formats hinaus. Channel 4 nahm sämtliche Folgen von „Hochzeit auf den ersten Blick“ aus seinem Streamingangebot, der Haupt-Sponsor „Tui“ zog sich zurück. Zudem leitete die britische Medienaufsicht „Ofcom“ eine Untersuchung ein und kündigte an, ihre Vorgaben für Sender weiter zu verschärfen.
Im Juni wurde außerdem ein männlicher Teilnehmer wegen des Verdachts auf Vergewaltigung festgenommen. Seine Identität wurde nicht veröffentlicht. Auch die mutmaßlich betroffene Frau bleibt anonym. Die Ermittlungen in dem Fall laufen noch.
Für die britische Ausgabe von „Married at First Sight“ ist damit nach zehn Staffeln Schluss. Das Konzept, bei dem sich Singles erstmals bei einer inszenierten Hochzeit begegnen und anschließend ihre Beziehung vor laufenden Kameras erproben, wird bei Channel 4 nicht weitergeführt. Die deutsche Variante bei Sat.1 ist von dieser Entscheidung aber nicht betroffen.






