Stefan Raab: Nach Penis-Show! Jetzt droht ihm richtig Ärger
Mit seiner neuen RTL-Show erreicht Stefan Raab genau das falsche Publikum. Ein besonders heikler Auftritt hat die Jugendschützer auf den Plan gerufen.

Vier Ausgaben seiner neuen RTL-Show sind gelaufen – und schon steht Stefan Raab im Mittelpunkt einer handfesten Debatte. In der dritten Show präsentierte der Entertainer den Act „The Puppetry of Penis“, bei dem ein Studiogast minutenlang seine Genitalien in akrobatischen Formen zur Schau stellte – unter anderem verbog er sie zu einem „Uhrenarmband“.
Das Publikum im Studio, das in den ersten zwei Reihen ebenfalls unbekleidet auf den Plätzen saß, reagierte mit einer Mischung aus Schock, Gelächter und Entsetzen. Doch während es im Saal bei einem fragwürdigen Gag blieb, beschäftigt der Auftritt nun die zuständige Landesmedienanstalt.
Medienaufsicht prüft Jugendschutz
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) in Hannover bestätigte bereits am Tag nach der Ausstrahlung, dass mehrere Beschwerden eingegangen seien.
Stellvertretende Direktorin Irena Schlesener erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Die NLM prüft im Rahmen ihrer Zuständigkeit den Auftritt ‚The Puppetry of Penis‘ dahingehend, ob dieser einen Verstoß gegen die Bestimmungen des JMStV darstellt.“
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) regelt unter anderem, welche Inhalte im Fernsehen zur besten Sendezeit gezeigt werden dürfen. Bei einem Sendestart um 20.15 Uhr orientiert sich die Prüfung daran, ob Inhalte für Zuschauerinnen und Zuschauer ab zwölf Jahren unbedenklich sind.
Geschmacklosigkeit oder klarer Verstoß?

Besonders heikel ist die Frage, ob es sich lediglich um eine „Geschmacklosigkeit“ handelt – oder ob die Darbietung tatsächlich entwicklungsbeeinträchtigend für jüngere Zuschauer sein könnte.
Die NLM betonte, dass die Prüfung mit „Sorgfalt und Gründlichkeit“ durchgeführt werde. Eine Entscheidung über mögliche Konsequenzen steht noch aus.
Reaktionen im Netz
Während die Behörde prüft, diskutieren die Zuschauer bereits heftig. In den sozialen Medien war von einem „Tiefpunkt nach nur drei Sendungen“ die Rede, andere kommentierten ironisch, das sei nun der „neue Niveau-Gipfel“ von Raab.
Doch es gibt auch positive Stimmen: Einige lobten den Entertainer für seinen Mut, solch einen unkonventionellen Act in einer deutschen Primetime-Show zu präsentieren.
Unterschiede zwischen TV und Streaming
Wichtig: Das Prüfverfahren betrifft nur die klassische TV-Ausstrahlung bei RTL. In der Welt des Streamings gibt es für den Jugendschutz bisher weniger feste Regeln, Streamingdienste legen hier eigenmächtig fest, welche Altersfreigabe ein Programm erhält.
Was etwa bei Netflix Sinn ergibt, da ein Abo eh nur von volljährigen Personen abgeschlossen und mit Kindersicherungen versehen werden kann, ist die Situation bei RTL+ ein wenig heikler.
Dort hat jede Episode der „Stefan Raab Show“ eine Freigabe ab 12 Jahren erhalten und steht jedem ohne Abo und zu jeder Tageszeit zur Verfügung - also auch jüngeren Kindern.
Was droht Stefan Raab?
Sollte die NLM tatsächlich einen Verstoß gegen den Jugendschutz feststellen, könnte das Konsequenzen für RTL und Raabs Show haben – von einer Verwarnung über Auflagen bis hin zu Sendezeit-Verschiebungen.
Es ist nicht auszuschließen, dass Raab und RTL diese Reaktion nicht nur erwartet, sondern sich sogar gewünscht haben. Immerhin sollen die kurzen Ausgaben der „Stefan Raab Show“ vor allem als Werbung dienen und da ist Aufmerksamkeit alles.