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"Phantastische Tierwesen 2": Großer Filmfehler ärgert Fans richtig!

J. K. Rowlings Storys sind immer recht durchdacht. In „Phantastische Tierwesen 2“ hat sie sich jedoch einen Patzer erlaubt, den ihr die Fans nicht so schnell verzeihen.

Phantastische Tierwesen 3: Das wissen wir bisher!
Ein Fehler in „Phantastische Tierwesen 2“ macht die Fans verrückt. | Foto: Warner Bros.

Da hat sich J. K. Rowling aber gründlich verrechnet! In „Phantastische Tierwesen 2: Grindelwalds Verbrechen“ kommt eine Figur vor, die zu dem Zeitpunkt eigentlich noch gar nicht geboren wurde. Die Rede ist von jedermanns Lieblings-Hogwarts-Lehrerin Minerva McGonagall. So schön es war, die Figur wieder auf der Leinwand zu sehen, aber die Rechnung geht einfach nicht auf.

Um mehr über Newts Verhältnis zu Dumbledore zu erfahren (und den Fans das zu geben, was sie wollen) statten wir im zweiten Teil der „Phantastischen Tierwesen“-Reihe Hogwarts einen Besuch ab. In einer Szene sehen wir eine Mitte-20-jährige McGonagall, die schon in Hogwarts unterrichtet.

„Phantastische Tierwesen 2“ - McGonagall-Cameo: Sie war noch gar nicht geboren

Das Problem: „Grindelwalds Verbrechen“ findet im Jahre 1927 statt, Minerva McGonagall wird aber laut Pottermore erst acht Jahre später geboren. Außerdem erklärt McGonagall Umbridge im Buch „Harry Potter und der Orden des Phoenix“, dass sie im Jahre 1956 begann, in Hogwarts zu unterrichten. Interessante Zeitrechnung also, die J. K. Rowling da betreibt.

Der Fehler kann auch damit nicht erklärt werden, dass im Film eventuell McGonagalls Mutter gezeigt wurde, da diese Isobel Ross hieß und niemals in Hogwarts unterrichtet hat. Zudem steht die Figur unter dem Namen „junge Minerva“ im offiziellen Drehbuch und auch die Darstellerin im Film erscheint als „Minerva McGonagall“ in den Credits.

Fanreaktionen auf den Filmfehler

Die Fans sind nicht begeistert von dem Filmfehler und machen sich auf Twitter darüber lustig:

Wir sind gespannt, wie J. K. Rowling diesen Fehler erklären will. Auf „Pottermore.com“ wurde McGonagalls Geburtsjahr jedenfalls gelöscht.

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