Dunja Hayali: Muss das ZDF ihre Doku wegen mehrerer Fehler aus der Mediathek löschen?
Streit um Dunja Hayalis Bahn-Doku: Die Deutsche Bahn fordert nach Fehlern die Löschung aus der ZDF-Mediathek. Droht jetzt ein Gerichtsverfahren?

Droht der ZDF-Dokumentation „Am Puls mit Dunja Hayali: Unsere Bahn: geliebt, verflucht – gefährlich?“ das Aus in der Mediathek? Zwischen der Deutschen Bahn und dem Sender ist ein ernster Streit entbrannt – mit möglichen juristischen Folgen.
Streit um Dunja Hayalis ZDF-Doku eskaliert
Seit Dienstag, 21. Juli, ist Dunja Hayalis neue „Am Puls“-Reportage in der ZDF-Mediathek abrufbar. Darin geht die Moderatorin der Frage nach, warum die Bahn für viele Fahrgäste Frust statt Verlässlichkeit bedeutet – und spricht im Exklusivinterview auch mit der neuen Bahnchefin.
Doch kurz nach Ausstrahlung folgte die juristische Intervention: Die Deutsche Bahn mahnte das ZDF ab. Der Vorwurf wiegt schwer. Die Doku enthalte „nachweislich unwahre Tatsachenbehauptungen“, verschweige „an verschiedenen Stellen wesentliche entlastende Tatsachen“ und zeichne so ein „verzerrtes Gesamtbild“.
Zwei Fehler korrigiert – aber reicht das?
Tatsächlich nahm das ZDF bereits Änderungen vor. In einer Passage war ursprünglich von „0“ digitalen Stellwerken die Rede – korrekt sind „3“. Außerdem wurde ein Vergleich bei den Pünktlichkeitszahlen angepasst.
Das ZDF gab wegen der falschen Angabe zu den digitalen Stellwerken „im Sinne eines Entgegenkommens“ sowie „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage“ eine Unterlassungserklärung ab.
Für die Deutsche Bahn ist das jedoch nicht genug. Sie fordert weitergehende Korrekturen – oder die komplette Entfernung des Films aus der Mediathek. Laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung pocht der Konzern auf umfangreiche Änderungen.
Die Bahn habe „eine Unterlassungsverpflichtungserklärung erwirkt“
Nach Darstellung der Bahn seien der Redaktion „bekannte entlastende Tatsachen“ „nahezu vollständig verschwiegen“ worden. Konkret geht es unter anderem um: Milliardeninvestitionen in die Digitalisierung der Schiene und „weitreichende Konsequenzen“ nach dem Zugunglück von Burgrain. Aus Sicht des Unternehmens entsteht durch das Weglassen dieser Aspekte ein falscher Gesamteindruck.
Ein Bahnsprecher betont, man habe „eine Unterlassungsverpflichtungserklärung erwirkt und auch weitere Punkte angegriffen, in denen die Berichterstattung unvollständig war, sodass dem Zuschauer ein falscher Eindruck vermittelt wurde“. Fakten seien „zunächst falsch dargestellt und nachträglich korrigiert worden“, allerdings „erst nach juristischer Geltendmachung durch unsere Anwälte“.
Besonders brisant: Die Bahn beruft sich auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Demnach könne „auch eine unvollständige Berichterstattung rechtswidrig sein, wenn wesentliche Fakten weggelassen wurden und dadurch ein Zerrbild der Wirklichkeit entsteht“.
ZDF weist Forderung nach Löschung zurück
Der Sender zeigt sich jedoch kämpferisch. Weitere Forderungen der Bahn weist das ZDF als „unzulässigen Versuch, eine kritische Berichterstattung in Gänze zu unterbinden“ zurück.
Auch eine komplette Entfernung aus der Mediathek komme nicht infrage. Die überarbeitete Fassung weise „keine inhaltlichen Mängel auf“. Für weitere „Anpassungen“ sehe man „keinen Anlass“. Damit stehen sich beide Seiten unversöhnlich gegenüber.
Kommt es zum Gerichtsverfahren?
Die Fronten sind verhärtet – und die juristische Auseinandersetzung könnte noch nicht beendet sein. Sollte keine außergerichtliche Einigung erzielt werden, könnte am Ende ein Gericht klären müssen, ob die Dokumentation in ihrer jetzigen Form online bleiben darf.
Für das ZDF geht es dabei nicht nur um eine einzelne Reportage, sondern um die grundsätzliche Frage journalistischer Freiheit. Für die Deutsche Bahn wiederum um ihren Ruf und die Darstellung ihres Krisenmanagements.
Der Konflikt um Dunja Hayalis Bahn-Doku entwickelt sich zu einem medienrechtlichen Präzedenzfall mit Signalwirkung.










