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Eine halbe Million Euro gefordert

RTL fordert Schadensersatz von „Knochenknacker“ Murat Colak – Streit spitzt sich zu

RTL und „Knochenknacker“ Murat Colak stehen sich vor Gericht gegenüber. Nach einem Vorfall am Set fordert der Sender mehr als 500.000 Euro Schadensersatz. Eine Einigung ist nicht in Sicht.

Murat Colak sitzt in einem hellblauen Hoodie mit seinem Hund Bones auf einem Sofa. Die Aufnahme entstand in einer Praxisumgebung und zeigt die enge Bindung zwischen Mensch und Tier.
Der Streit zwischen RTL und Murat Colak (hier mit seinem Hund Bones) spitzt sich weiter zu: Der Dender fordert knapp eine halbe Millionen Schadensersatz von mit Knockenknacker. Foto: IMAGO / Funke Foto Services

Am 30. September 2024 begleitet RTL-Redakteurin Lisa W. den damals millionenreichweitenstarken Social-Media-Star Murat Colak, besser bekannt als „Der Knochenknacker“, bei Dreharbeiten in seiner Praxis. Was als routinierter Drehtag beginnt, nimmt laut Justizakten eine dramatische Wendung.

Laut vorliegenden Justizunterlagen soll Colak während einer Drehpause die Hände um den Hals der jungen Redakteurin gelegt haben. Sie habe noch „Nein“ gerufen, heißt es in den Akten. Trotzdem soll Colak den Kopf der 26-Jährigen ruckartig zur Seite gedreht haben, angeblich um sie „einzurenken“. Kurz darauf sucht sie ein Krankenhaus auf. Die Diagnose: Verstauchung der Halswirbelsäule.

Vom RTL-Aushängeschild zum Risiko

Für RTL war Colak zu diesem Zeitpunkt ein Hoffnungsträger. Seine Show „Der Knochenknacker – tierisch verrenkt“ hatte 2023 mit rund einer Million Zuschauern erfolgreich im Nachmittagsprogramm gestartet. Eine zweite Staffel war bereits in Produktion, als der Vorfall alles zum Stillstand brachte. Nur eine Woche später, am 7. Oktober 2024, beendete RTL die Zusammenarbeit außerordentlich und fristlos. In dem Schreiben war von einem schwerwiegenden Vertragsverstoß die Rede, ohne dass der Sender konkretisierte, welche Punkte genau gemeint seien.

Murat Colaks Sicht der Dinge

Murat Colak weist die Vorwürfe jedoch zurück. Laut internen Unterlagen, die BILD einsehen konnte, soll Lisa W. ihn sogar ausdrücklich darum gebeten haben, sie einzurenken. In einer Whatsapp-Nachricht an einen ehemaligen Geschäftspartner erklärt Colak außerdem, dass die Redakteurin am Tag nach dem Dreh keinerlei Anzeichen von Schmerzen gezeigt habe und der Drehtag regulär fortgesetzt worden sei. Erst am 3. Oktober, so seine Darstellung, sei sie wegen Beschwerden ins Krankenhaus gegangen. Für Colak sind die Vorwürfe daher unbegründet.

Ermittlungen ohne Verurteilung

Die Staatsanwaltschaft leitete nach dem Vorfall ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ein. Zwar kam es zur Anklage, eine Verurteilung blieb jedoch aus. Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage eingestellt. Colak zahlte 1500 Euro Schmerzensgeld an die Redakteurin und weitere 3500 Euro an gemeinnützige Organisationen. Damit schien der Vorfall juristisch zunächst abgeschlossen.

Neue Eskalation: RTL verlangt mehr als 500.000 Euro Schadensersatz

Doch der Konflikt ging weiter. Ende November 2024 forderte RTL von Colak Schadensersatz in Höhe von 505.645 Euro. Der Betrag umfasst laut Schreiben Produktionskosten, bereits gezahlte Gagen und entgangene Gewinne. Colak wies diese Forderung über seine Anwältin zurück und stellte gleichzeitig eine Gegenforderung von rund 180.000 Euro für Leistungen, die er nach eigener Aussage bereits erbracht habe. Seitdem stehen Forderung und Gegenforderung unversöhnlich gegenüber, eine Einigung ist nicht absehbar.

Endgültiges Aus bei RTL

Für RTL ist die Sache jedoch klar. Der Sender bestätigte, dass die Zusammenarbeit mit Murat Colak beendet sei. Das Format „Der Knochenknacker“ werde nicht fortgesetzt und solle auch nicht mehr ins Programm zurückkehren. Damit ist Colaks Zeit als RTL-Gesicht endgültig vorbei.

Auch geschäftlich brechen Verbindungen weg: Parallel zum Streit mit RTL kam es auch bei der Bones Hands GmbH zu einem Bruch. Das Unternehmen distanziert sich inzwischen deutlich von Colak. Er legte im Herbst 2025 sein Amt als Mitgeschäftsführer nieder und ist nicht mehr Teil der Geschäftsführung.

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