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Fernsehen

„Bauer sucht Frau International“: Gegen Bauer Andreas soll Strafbefehl vorliegen

Bei „Bauer sucht Frau International“ schummelte sich Andreas durch, obwohl er verheiratet ist. Seitdem sorgt er für viel Aufregung …

Bild von Bauer Andreas im Guatemalischen Wald mit Hund
Rausgeflogen: Andreas musste „Bauer sucht Frau International“ verlassen. Foto: RTL / Maria Heymer

Bauer Andreas Degenhardt aus Guatemala steht in keinem guten Licht: Bei „Bauer sucht Frau International“ schmiss RTL den 63-Jährigen raus, weil dieser gar nicht auf der Suche nach einer Partnerin ist. Denn: Er ist bereits glücklich verheiratet! Die Teilnahme bei dem Kuppel-Format sei für ihn die perfekte Möglichkeit gewesen, auf seine sozialen Projekte aufmerksam zu machen, erklärte er danach. Die Gefühle der Frauen? Nebensächlich! Seitdem wettert der Krawall-Bauer nun auch auf Instagram gegen die Show und die anderen Kandidaten. Er behauptet, neben ihm wären zwei weitere Landwirte verheiratet und ohne ernste Absichten in der Show. Doch scheinbar hat der Bauer Spaß daran, für Krawall zu sorgen und gegen den Strom zu schwimmen: Nun soll auch noch ein Strafbefehl gegen ihn vorliegen.

 

Sucht gerne Streit: „Bauer sucht Frau International“ Andreas

Laut Informationen der „Bild“, die sich auf Justizkreise beruft, soll der Landwirt, der aus dem Ruhrgebiet kommt und inzwischen in Guatemala lebt, einen Strafbefehl in Deutschland erhalten haben. Der Grund: Nötigung im Straßenverkehr. Die „Bild“ berichtet weiter, der habe es versäumt, an einer von Rot auf Grün schaltenden Ampel sofort loszufahren. Als daraufhin ein anderes Auto hupte, soll sich der Bauer so provoziert gefühlt haben, dass ihm scheinbar die Sicherungen durchbrannten: Er soll sein Auto daraufhin besonders langsam bewegt, ein Überholmanöver sabotiert und seinen Wagen schließlich quer auf die Fahrbahn gestellt haben, um den hupenden Autofahrer zu blockieren. Dieser soll Andreas daraufhin angezeigt haben.

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Das sagt„Bauer sucht Frau International“-Andreas dazu

Aus der Anzeige wurde Anfang Dezember offiziell ein Strafbefehl, ein vereinfachtes Verfahren für kleine Vergehen ohne Gerichtsurteil. 800 Euro soll Andreas demnach zahlen – dies soll er nicht getan haben! Laut Informationen der „Bild“ ist er aus diesem Grund sogar zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben – schließlich wohnt er nicht mehr in Deutschland, sondern in Guatemala. Gegenüber „Bild“ soll sich Andreas dazu wie folgt geäußert haben: „Mein Anwalt hat mir gesagt, es gebe noch kein rechtskräftiges Urteil. Wenn ich wieder nach Deutschland komme, werde ich die Strafe bezahlen.“



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