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Alfons Schuhbeck: Urteil gefallen! Haftstrafe höher als gedacht

Der TV-Koch Alfons Schuhbeck wurde nun auch wegen Betrugs mit Corona-Hilfen und Insolvenzverschleppung verurteilt und muss sich auf eine lange Zeit hinter Gittern einstellen.

Alfons Schubeck muss ins Gefängnis
Alfons Schubeck muss ins Gefängnis. Foto: IMAGO / Sven Simon

Der einstige Starkoch Alfons Schuhbeck muss sich erneut vor Gericht verantworten – und das Urteil des Landgerichts München I hat es in sich: Der 76-Jährige wurde wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs und Subventionsbetrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Damit endete ein weiterer aufsehenerregender Prozess gegen den prominenten Gastronomen.

Corona-Hilfen missbraucht: „Aus grobem Eigennutz“ gehandelt

Besonders schwer wiegt in den Augen der Justiz, dass Schuhbeck laut Staatsanwaltschaft die Coronapandemie und die damit verbundene nationale Notlage ausnutzte, um unrechtmäßig an staatliche Hilfsgelder zu gelangen. In ihrem Plädoyer betonte die Staatsanwältin, dass das umfangreiche Firmenimperium des TV-Kochs ihm „leider Gottes über den Kopf gewachsen“ sei. Gleichzeitig habe er jedoch auch „aus grobem Eigennutz“ gehandelt.

Für besonders verwerflich hielt die Anklage, dass Schuhbeck über einen langen Zeitraum versucht habe, „das Lebenswerk und den Schein aufrechtzuerhalten“, anstatt sich seiner prekären finanziellen Lage zu stellen. Die Konsequenz: ein Schuldspruch wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung, Subventionsbetrugs und vorsätzlichen Bankrotts.

Urteil umfasst auch frühere Steuervergehen

Was viele nicht wissen: Die neue Strafe ist nicht alleinstehend. Sie schließt ein früheres Urteil wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe mit ein. Bereits im Jahr 2022 war Schuhbeck vom gleichen Gericht zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil er in über 20 Fällen Steuern in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro hinterzogen hatte.

Da Schuhbeck jedoch schwer erkrankt ist, wurde der Vollzug der ersten Haftstrafe zwischenzeitlich ausgesetzt. Ob er die neue Strafe vollständig antreten muss, hängt nun auch vom Gesundheitszustand des 76-Jährigen ab.

So lange hatte die Staatsanwaltschaft gefordert

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft sogar eine noch höhere Strafe gefordert: vier Jahre und sieben Monate. Das Landgericht blieb letztlich knapp darunter – vermutlich auch, weil Schuhbeck sich geständig gezeigt und die Vorwürfe gegen Ende des Verfahrens eingeräumt hatte.

Quelle

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