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„Steirerkrimi“: Eva Herzig verliert ARD-Rolle nach Impf-Verweigerung

Serienstar Eva Herzig wird den „Steirerkrimi“ ab Herbst verlassen, nachdem sie sich gegen eine Corona-Impfung entschied.

Eva Herzig
Serienstar Eva Herzig wird den „Steirerkrimi“ ab Herbst verlassen, nachdem sie sich gegen eine Corona-Impfung entschied. Foto: IMAGO

Seit 2018 ist Eva Herzig (48) als Chefin der Spurensicherung fester Bestandteil der ARD-Reihe „Steirerkrimi“. Doch bei den Dreharbeiten ab Herbst wird sie nicht mehr dabei sein. Die Schauspielerin wurde entlassen, weil sie sich gegen die Corona-Impfung entschieden hatte. „Diese Impfung ist mir noch zu unerforscht. Ich habe zu viele Berichte gelesen über Impfschäden. Die Langzeitfolgen einer Impfung sind auch noch nicht klar“ äußerte sie sich gegenüber der „Bild am Sonntag“.

Eva Herzig verlässt den „Steirerkrimi“ ab Herbst

Für ihre Position gab es sowohl Zustimmung als auch Kritik: „Ich werde in die rechte Ecke gestellt und als Corona-Leugnerin abgestempelt. Beides ist so heftig wie falsch“, betontes sie. In den vergangenen Wochen war sie allerdings häufiger mit Äußerungen aufgefallen, die der Querdenker-Szene zugeordnet werden können. So bezweifelte sie, dass weltweit 3,7 Millionen Menschen an Corona verstorben seien, glaubte daran dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor allem Kindern wegen Sauerstoffmangel schade und schließlich auch, dass Corona ich gut behandeln lasse, so die Bild.

Die Entscheidung gegen ihre Rolle sei ihr nicht leicht gefallen, aber sie wolle sich nicht „verbiegen“ lassen. Der Geschäftsführer der Produktionsfirma „Allegro Film“ erklärte das Vorgehen folgendermaßen: „Bei einer Produktion wie den ,Steirerkrimis‘ befinden sich etwa 50 Personen ständig am Set, für die wir als Produktionsfirma die Verantwortung haben. Dazu zählt vordringlich und ohne Zweifel, dass alles zu vermeiden ist, was die Gesundheit von Mitarbeitern gefährden könnte.“

Kann eine fehlende Corona-Impfung zur Entlassung führen?

Der Vorfall aus Österreich lässt nun viele aufhorchen. Zwar wurde auch in Deutschland eine Impfpflicht diskutiert, aus rechtlichen Gründen aber schnell wieder verworfen. Auch dem „Bundesverband Schauspiel“ sei ein solcher Fall aus Deutschland bislang nicht bekannt. Die Bild-Zeitung zitiert dazu Rechtsanwalt Arndt Kempgens: „Eine Kündigung ist nur möglich bei beharrlichem Verstoß gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. […] Außer in speziellen Bereichen, wie etwa manchen medizinischen Berufen ist in so gut wie keinem Vertrag eine Impfung vereinbart. Deshalb kann Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen auch nicht gekündigt werden, wenn sie sich nicht impfen lassen.“

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