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Millionen Deutsche zahlen zu unrecht GEZ

Rundfunkbeitrag: Wann du Anspruch auf Befreiung hast

Im Jahr 2024 mussten etwa 2,4 Millionen Deutsche keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Bist du auch eine:r von ihnen? Wir erklären, wer von der Zahlung befreit ist!

Ein Überweisungszettel für den Rundfunkbeitrag
Hast du Anspruch auf eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag? Foto: IMAGO / Herrmann Agenturfotografie

Der monatliche Rundfunkbeitrag (GEZ) in Höhe von aktuell 18,36 Euro stellt für zahlreiche Haushalte eine regelmäßig wiederkehrende finanzielle Belastung dar. Allerdings sind nicht alle Bürger:innen verpflichtet, diesen Beitrag zu entrichten. Es gibt bestimmte Personengruppen, die – häufig unwissend – von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit werden können.

Wir erklären, wer genau Anspruch auf eine solche Befreiung hat, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Nachweise erforderlich sind und wie ihr unkompliziert online einen Antrag auf Befreiung stellen könnt!

Wer muss keine Rundfunkbeiträge zahlen?

Von der Rundfunkbeitragspflicht befreite Personengruppen:

  • Leistungsempfänger nach dem Sozialrecht: Hierzu zählen Menschen, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen sowie Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

  • BAföG-Beziehende: Studierende, Schüler:innen sowie Auszubildende, die finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, können ebenfalls von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit werden.

  • Menschen mit Schwerbehinderung: Personen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80 oder mit bestimmten Merkzeichen (z.B. „RF“) im Schwerbehindertenausweis haben die Möglichkeit, eine Befreiung oder eine Beitragsermäßigung zu beantragen.

Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag – einfach online möglich

Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag lässt sich unkompliziert über das Online-Portal des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beantragen. Dafür sind entsprechende Nachweise erforderlich, zum Beispiel:

  • Bescheid über Sozialleistungen: Etwa bei Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder vergleichbaren Leistungen.

  • BAföG-Bescheid: Für Studierende, Auszubildende oder Schüler, die finanzielle Förderung nach dem BAföG erhalten.

  • Schwerbehindertenausweis: Wenn ein bestimmtes Merkzeichen im Ausweis eingetragen ist.

In der Regel kann die Befreiung auch rückwirkend für bis zu drei Jahre gewährt werden, sofern die entsprechenden Nachweise vorliegen.

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