JP Kraemer: Strafbefehl, aber kein Prozess – „Diese Strafe ist ein Skandal!“
Der Anwalt von Julia Meck kritisiert die Entscheidung im Verfahren gegen den Tuning-Star scharf. Die Staatsanwaltschaft weist den Vorwurf einer bevorzugten Behandlung zurück.

Das Verfahren gegen Jean Pierre „JP“ Kraemer (46) könnte ohne öffentliche Hauptverhandlung enden: Das Amtsgericht Dortmund hat gegen den aus „Die PS-Profis“ bekannten Unternehmer einen Strafbefehl über 270.000 Euro erlassen. Dieser sieht wegen Körperverletzung in zwei Fällen sowie Sachbeschädigung zum Nachteil seiner Noch-Ehefrau Julia Meck 90 Tagessätze zu jeweils 3.000 Euro vor.
Mecks Anwalt Ali Mojab kritisiert sowohl die rechtliche Bewertung als auch das Vorgehen der Justiz. Gegenüber „Bild“ erklärte er: „Diese Strafe ist ein Skandal!“
JP Kraemer: Warum Mecks Anwalt die Entscheidung kritisiert
Ein zentraler Streitpunkt ist der Vorfall, bei dem Kraemer Meck am Hals ergriffen haben soll. Laut dem von „Bild“ wiedergegebenen Strafbefehl drückte er sie mit beiden Händen am Hals gegen eine Wand. Meck erlitt demnach Atemnot und Schmerzen im Hals- und Kopfbereich.
Mojab hält die Einordnung als einfache Körperverletzung für falsch. Er verweist darauf, dass seine Mandantin bei ihrer richterlichen Vernehmung angegeben habe, ihr sei schwarz vor Augen geworden. „Das Würgen stellt eine das Leben gefährdende Behandlung dar und erfüllt somit den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung“, so der Anwalt gegenüber „Bild“.
Die Staatsanwaltschaft bewertet die Beweislage hinsichtlich dieser schwereren rechtlichen Einordnung anders. Staatsanwältin Ines Liedtke erklärte der Zeitung, für eine lebensgefährdende Behandlung müssten zusätzliche Umstände nachgewiesen werden, die über ein festes Ergreifen des Halses hinausgingen. Solche Umstände ließen sich anhand der vorliegenden Beweismittel nicht belegen. Mojab widerspricht dieser Einschätzung ausdrücklich.
Warum JP Kraemer ohne öffentlichen Prozess davonkommen könnte
Die Entscheidung für ein Strafbefehlsverfahren statt einer Hauptverhandlung begründet die Staatsanwaltschaft dagegen mit der Verfahrensökonomie. Gemeint ist, dass ein Strafverfahren unter bestimmten Voraussetzungen ohne die Durchführung eines Prozesses abgeschlossen werden kann. Im konkreten Fall habe die Behörde berücksichtigt, dass Kraemer nicht vorbestraft sei, die Vorwürfe teilweise öffentlich eingeräumt habe und eine der beiden Taten bereits zwei Jahre zurückliege.
Mojab vermutet hingegen, dass ein öffentliches Verfahren mit großem Medieninteresse vermieden werden solle. Er sagte „Bild“: „Ich sage das in aller Deutlichkeit: Das ist ohne Wenn und Aber ein Promi-Bonus.“
Diesen Vorwurf weist die Staatsanwaltschaft zurück. Liedtke betonte gegenüber der Zeitung: „Die Ermessensentscheidung der Staatsanwaltschaft erfolgte dabei ohne Ansehung der Person oder ihres Bekanntheitsgrades.“
Rechtskräftig ist der Strafbefehl damit noch nicht automatisch. Kraemer kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Ohne fristgerechten Einspruch steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich – und das Verfahren endet ohne öffentliche Hauptverhandlung.






