Ein Honig mit dem eigenen Gesicht darauf schmeichelt vielleicht einigen Menschen. Nicht Jan Böhmermann – der nun aber eine Schlappe vor Gericht hinnehmen muss.
Satiriker Jan Böhmermann war erneut vor Gericht. In der Ausgabe seines „ZDF Magazin Royale“ vom 03. November 2023 beschäftigte sich der 42-Jährige mit dem Thema „Beewashing“. Dabei wurde ein Imker aus Sachsen namentlich erwähnt und gezeigt – wie es aussieht, unfreiwillig.
Der Mann nutzte diese Chance allerdings und produzierte einen neuen Honig mit dem Namen „Beewashing“, Böhmermann prangte als eine Art Werbefigur auf dem Glas. Manch einer mag dies für einen gelungenen Witz halten und eine gerechtfertigte Reaktion auf die Sendung, der Moderator gehörte allerdings nicht dazu. Nach einer Unterlassungsaufforderung, der nicht nachgegangen wurde, ging der Fall vor Gericht.
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Nach einem ersten Termin im Januar, bei dem es nicht zu einer Einigung kam, hat das Landgericht Dresden nun zu Gunsten des Imkers entschieden. Die Zivilrichterin sah keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte, da zum Beispiel Abbildungen auch ohne Einwilligung genutzt werden können, „wenn sie im Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen sind und berechtige Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden.“ Da der Honig bereits nach dem ersten Gerichtstermin vom Markt genommen wurde, wurde die Aktion als Mittel angesehen, um sich auf satirische Art mit dem „Beewashing“-Bericht auseinanderzusetzen.
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