Drohnen

Wirbel um DJI Mini 5 Pro: Brauche ich einen Führerschein?

Drohnen-Fans auf der ganzen Welt freuen sich über den Release der DJI Mini 5 Pro. Gleichzeitig kommen Bedenken auf – doch, wieso eigentlich?

Die Silhouette eines Mannes, der eine Drohne bei strahlendem Himmel fliegen lässt.
Drohnen bieten eine tolle Gelegenheit, Kreativität auszuleben. Trotzdem gibt es Dinge, die man auf rechtlicher Seite beachten muss. Foto: Canva

Seit dem 17. September erhältlich, mischt die neue DJI Mini 5 Pro die Content-Creation-Szene aber mal so richtig auf. Das ist kein Zufall, denn die Features laden förmlich dazu ein, in der Praxis ausgetestet zu werden: Der „weltweit erste 1-Zoll-Sensor in einer Mini-Kameradrohne“ sorgt für atemberaubende Videos, die in Ultra High Definition bei 60 Frames pro Sekunde butterweich daherkommen.

So weit, so gut – wäre da nicht die Gesetzeslage, die die Spaßverderber*in spielen könnte.

Zu schwer? Gewicht sorgt für Aufregung im Netz

Die EU-Drohnenverordnung – ja, die gibt es tatsächlich – schreibt nämlich vor, dass Drohnen ab einem Gesamtgewicht von 250 Gramm registriert werden müssen. In Deutschland ist dafür das Luftfahrt-Bundesamt, kurz LBA, zuständig. Außerdem wird in diesem Fall ein Führerschein gebraucht, um sich weiterhin im legalen Bereich zu bewegen.

Und was hat das Ganze mit der Mini 5 Pro zu tun? Möglicherweise mehr, als man denkt. Zwar beziffert das offizielle Datenblatt das Startgewicht auf 249,9 Gramm, womit der Flugroboter ohne viel Papierkram abheben dürfte – zumindest in der Theorie. Doch gleichzeitig posten einige Käufer*innen auf Social Media, dass die Drohnen-Neuheit das registrierungsfreie Gewicht in Einzelfällen überschreitet.

Doch, wie kann das sein? Vermutlich hängt dies, wie eine Nutzer*in selbst schreibt, mit leichten Produktionsschwankungen zusammen. Denn bedenkt man, dass lediglich 10 Gramm Spielraum zur Verfügung stehen, bewegt man sich rechtlich schnell an der Schwelle des Erlaubten, ehe die Bürokratie ins Spiel kommt.

Auch der Hersteller stellt passend dazu in der Produktbeschreibung klar:

„Das Produktgewicht kann aufgrund von Unterschieden im Chargenmaterial und anderen Faktoren leicht variieren. Das tatsächliche Gewicht beträgt ca. 249,9 g ± 4 g und ist vom tatsächlichen Produkt abhängig. Bevor du mit der Intelligent Flight Battery oder der Intelligent Flight Battery Plus fliegst, prüfe und befolge die lokalen Gesetze und Vorschriften, um zu bestätigen, ob eine Registrierung oder eine Prüfung erforderlich ist.“

Führerschein für Drohnen: Dann ist der offizielle Nachweis obligatorisch

Sollte deine Drohne, ungeachtet der DJI-Thematik, mehr als 250 Gramm auf die Waage bringen, musst du einen sogenannten „EU Kompetenznachweis“, im Allgemeinen als „kleiner Drohnenführerschein“ bekannt, ablegen. Dieses Dokument wird nach erfolgreich bestandener Online-Prüfung gegen eine Gebühr von 25 Euro ausgestellt und ist insgesamt fünf Jahre gültig.

Zwar gibt es zusätzlich ein noch weitreichenderes „EU-Fernpilotenzeugnis“, in den meisten Fällen genügt jedoch der zuvor beschriebene „EU-Kompetenznachweis“.

Zurück zum Sorgenkind Mini 5 Pro: Laut Datenblatt ist die Drohne in die Klasse „C0“ einzusortieren, weshalb lediglich eine Haftpflichtversicherung benötigt wird, um loszufliegen. Dennoch darf der Zusatz „mit der Option zur Beantragung von C1“ nicht außer Acht gelassen werden. Heißt im Klartext: Erweiterst du die DJI Mini 5 Pro durch entsprechende Flug-Kits, ist sowohl eine Online-Registrierung beim LBA als auch der kleine Drohnenführerschein verpflichtend.

Meinung der TVM-Redaktion: Wir empfehlen, dich vor der ersten Inbetriebnahme rechtlich abzusichern, sodass du dich nicht über mögliche Verbote hinwegsetzt.