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Collien Fernandes: Gericht gibt Klage nach Deutschland ab

Im Rechtsstreit zwischen Collien Fernandes (44) und Christian Ulmen (50) gibt es eine neue Entwicklung: Ein Gericht auf Mallorca hat den Fall abgegeben – und verweist nach Deutschland.

Schauspielerin , Moderatorin und Autorin Collien Fernandes anläßlich der Aufzeichnung der MDR - Talkshow Riverboat am 28.11.2025 in der Mediacity Leipzig.
Im Fall Collien Fernandes gegen Christian Ulmen erklärt sich ein Gericht auf Mallorca für unzuständig. Foto: IMAGO / STAR-MEDIA

Im juristischen Konflikt zwischen Collien Fernandes und ihrem Ex-Partner Christian Ulmen hat das Gericht in Palma de Mallorca eine Grundsatzentscheidung getroffen. Laut einem Beschluss vom 8. April, der der Mallorca Zeitung vorliegt, erklärte sich das Gericht für nicht zuständig. Die Anzeige der Moderatorin wurde an die deutschen Behörden übergeben. In dem Dokument heißt es wörtlich: „Es lässt sich nicht die Zuständigkeit der spanischen Gerichte aufrechterhalten.“ Damit folgte die Richterin der Argumentation der Verteidigung sowie der Staatsanwaltschaft.

Allerdings ist das Verfahren damit noch nicht endgültig abgeschlossen: Die Anwälte von Collien Fernandes können gegen diese Entscheidung Einspruch einlegen – und wollen das laut Mallorca Zeitung auch tun, notfalls bis vor das Oberlandesgericht.

Vorwürfe gegen Christian Ulmen: Anzeige auf Mallorca

Die Schauspielerin hatte ihren Ex-Partner Anfang Dezember vergangenen Jahres auf Mallorca angezeigt. Die Vorwürfe wiegen schwer. Laut Bericht umfassen sie unter anderem:

  • Identitätsanmaßung

  • Verletzung von Geheimnissen

  • öffentliche Beleidigung

  • fortgesetzte Misshandlung

  • schwere Drohungen

Mitte März machte Collien Fernandes die Anschuldigungen in einem Bericht des Spiegels öffentlich.

Für Christian Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Sein Anwalt hatte sich zuvor zu Wort gemeldet und erklärt, es würden „unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung“ verbreitet.

Begründung des Gerichts: Warum Deutschland zuständig sein soll

In dem 13-seitigen Beschluss nennt die mallorquinische Richterin mehrere Gründe für die Abgabe des Falls. Demnach seien beide Beteiligten deutsche Staatsbürger. Zudem sollen die mutmaßlichen Taten „auf deutschem Hoheitsgebiet begangen oder über digitale Plattformen, die auf Deutsch veröffentlichen, verbreitet“ worden sein.

Ein weiterer Punkt: Collien sei „in Deutschland eine weithin anerkannte Persönlichkeit, während ihr in Spanien eine solche öffentliche Relevanz fehlt.“ Die deutschen Behörden befänden sich daher in einer „privilegierten Position“, um die Ermittlungen fortzuführen.

Deepfake-Anzeige und Ermittlungen in Deutschland

Hintergrund des aktuellen Verfahrens ist auch eine frühere Anzeige: Bereits im November 2024 hatte Collien Fernandes in Berlin Anzeige gegen Unbekannt wegen der Erstellung sogenannter Deepfakes erstattet.

Der Fall landete zunächst bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe. Die Ermittlungen wurden vorerst eingestellt, nach späteren Medienberichten jedoch wieder aufgenommen. Derzeit wird geprüft, ob die Ermittlungsbehörden in Potsdam den Fall übernehmen.

In diesem Zusammenhang beklagte Collien Fernandes „gesetzliche Schutzlücken“ in Deutschland und warf der deutschen Justiz vor, bei Fällen digitaler Gewalt untätig zu bleiben.

Wie es nun weitergeht, hängt davon ab, ob die Verteidigung von Collien Fernandes gegen den Beschluss aus Palma vorgeht – und welche deutsche Behörde den Fall übernimmt. Klar ist: Der Rechtsstreit verlagert sich nach Deutschland.

Quellen
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