Christina Block: Nach Sorgerechts-Urteil droht der nächste Tiefschlag
Christina Block verliert das Sorgerecht für ihre Kinder und steht nun vor der nächsten bitteren Wendung. Trotz Kontaktverbots soll die Unternehmerin eine hohe Unterhaltszahlung leisten.

Die Auseinandersetzung um Christina Block nimmt kein Ende. Nachdem ein dänisches Gericht der Hamburger Unternehmerin das Sorgerecht für ihre Kinder Klara und Theodor endgültig entzogen hat, folgt nun der nächste Schlag: Block soll trotz des Kontaktverbots mehrere tausend Euro Unterhalt zahlen. Für die einst erfolgreiche Steakhaus-Erbin ist das Urteil eine doppelte Belastung – emotional und finanziell.
Sorgerechtsverlust in Dänemark – ein endgültiges Urteil
Nach jahrelangen juristischen Kämpfen hat ein Berufungsgericht im dänischen Viborg entschieden, dass Christina Block das Sorgerecht für ihre Kinder verliert. Den Ausschlag gaben Aussagen der Kinder selbst, die demnach keinen Kontakt mehr zu ihrer Mutter wünschen sollen. Laut Gericht seien sie schwer traumatisiert – ein Kontakt wäre ihnen nicht zuzumuten. Auch die Tatsache, dass sie inzwischen unter neuen Identitäten leben, spielt eine Rolle.
Ein von Block beantragtes neues psychologisches Gutachten lehnte das Gericht ab. Es gebe genügend Unterlagen, um die Situation einschätzen zu können, hieß es. Eine Entfremdung der Kinder durch den Vater Stephan Hensel sei nicht nachweisbar. Für Christina Block ist das Urteil eine Katastrophe und sie macht kein Geheimnis daraus, wie sehr sie die Entscheidung trifft.
„Ich bin erschüttert“ – Block reagiert auf das Urteil
In einem Statement gegenüber „Focus Online“ zeigte sich Christina Block fassungslos über die Entscheidung. Sie sei „erschüttert“ und habe gehofft, dass das Gericht endlich ein familienpsychologisches Gutachten anordnen würde, um die Situation objektiv zu bewerten. Ihrer Ansicht nach hätte eine neutrale Untersuchung gezeigt, dass ihre Kinder in Gefahr seien.
Sie wirft ihrem Ex-Mann Stephan Hensel vor, ein solches Gutachten systematisch verhindert zu haben. „Es ist ihm erneut gelungen, die Begutachtung der Kinder zu blockieren“, sagte Block. Sie betont, sie werde den Kampf nicht aufgeben – notfalls wolle sie den Fall bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. Ihr Ziel sei klar: den Kontakt zu ihren Kindern eines Tages wiederherzustellen.
Hohe Unterhaltsforderung trotz Kontaktverbot
Als wäre der Verlust des Sorgerechts nicht schwer genug, kommt nun eine weitere Belastung hinzu: Christina Block soll eine hohe Unterhaltszahlung leisten – rund 3.800 Euro monatlich, und das rückwirkend. Eine Summe, die sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle richtet.
Der Vater der Kinder fordert den Betrag über seinen Anwalt ein. Aus seiner Sicht müsse Block, trotz aller Differenzen, finanziell für die Kinder sorgen.
Familienkonflikt eskaliert – auch Vater Eugen Block greift ein
Auch innerhalb der Familie bleibt der Fall nicht ohne Spannungen. Im laufenden Prozess gegen Christina Block verweigert ihr Vater Eugen Block, Gründer der Steakhaus-Kette „Block House“, die Aussage. Stattdessen wirft er der zuständigen Richterin Befangenheit vor und hat eine Beschwerde eingereicht. Sein Anwalt spricht von einem „Regelverstoß“, der die Unabhängigkeit der Justiz infrage stelle.
Das Gericht sieht den Vorwurf allerdings gelassen. Eine solche Dienstaufsichtsbeschwerde habe keine Auswirkung auf das laufende Verfahren. Zudem habe Eugen Block keinen offiziellen Befangenheitsantrag gestellt. Seine Tochter muss den Prozess also ohne die Unterstützung des Vaters durchstehen.






