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Christina Block: Jetzt verklagen ihre eigenen Kinder die Steakhaus-Erbin

Neben dem Strafprozess um die mutmaßliche Entführung ihrer Kinder steht Christina Block vor einem weiteren Gerichtsverfahren. Vor dem Familiengericht in Hamburg geht es um Unterhaltszahlungen – geklagt haben ihre drei ältesten Kinder.

Christina Block: Jetzt verklagen ihre eigenen Kinder die Steakhaus-Erbin
Christina Block muss sich weiter vor Gericht verantworten. Foto: IMAGO / BREUEL-BILD

Für Christina Block reißen die juristischen Auseinandersetzungen nicht ab. Während sich die Unternehmerin derzeit bereits vor dem Landgericht wegen des Vorwurfs verantworten muss, die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder in Auftrag gegeben zu haben, steht nun ein weiterer Gerichtstermin bevor. Diesmal geht es jedoch nicht um Strafrecht, sondern um Unterhaltszahlungen, und ausgerechnet ihre eigenen Kinder ziehen gegen sie vor Gericht.

Kinder fordern Unterhalt von Christina Block

Ende Juli soll vor dem Familiengericht Hamburg zunächst eine Güteverhandlung stattfinden. Geklagt haben Johanna (20) sowie ihre beiden minderjährigen Geschwister Klara (15) und Theo (12). Die beiden Jüngeren werden dabei von ihrem Vater Stephan Hensel vertreten, bei dem sie in Dänemark leben.

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob und in welcher Höhe Christina Block unterhaltspflichtig ist. Da die drei Kinder ihren Lebensmittelpunkt beim Vater haben und dieser für Klara und Theo das alleinige Sorgerecht besitzt, muss das Familiengericht nun über mögliche Unterhaltsansprüche entscheiden. Scheitert die zunächst angesetzte Güteverhandlung, soll das Verfahren vor Gericht fortgesetzt werden.

Der Familienkonflikt beschäftigt die Gerichte seit Jahren

Der Streit zwischen Christina Block und ihrem Ex-Mann Stephan Hensel dauert bereits seit mehreren Jahren an. Die älteste Tochter Johanna zog bereits 2021 mit Zustimmung ihrer Mutter nach Dänemark. Wenig später blieben auch Klara und Theo nach einem Besuchswochenende dauerhaft bei ihrem Vater. Während Stephan Hensel davon ausgeht, dass die Kinder freiwillig bei ihm leben wollten, vertritt Christina Block seit Jahren die Auffassung, dass die beiden jüngsten Kinder widerrechtlich in Dänemark zurückgehalten worden seien.

Nach der Silvesternacht 2023/24 eskalierte der Konflikt schließlich weiter. Die Unternehmerin muss sich derzeit vor dem Landgericht Hamburg gegen den Vorwurf verteidigen, die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder aus Dänemark beauftragt zu haben. Christina Block weist die Vorwürfe zurück.

Warum Christina Block nach eigenen Angaben keinen Unterhalt zahlte

Die Unternehmerin begründet ihre Haltung mit der ungeklärten rechtlichen Situation. Ein Sprecher von Christina Block erklärte: „Wenn Frau Block nach der widerrechtlichen Entziehung der Kinder durch Stephan Hensel Unterhaltsleistungen ohne einen entsprechenden rechtlichen Entscheid geleistet hätte, so hätte sie den widerrechtlichen Entzug der Kinder durch ihren Ex-Mann zementiert und dadurch wohl auch legalisiert.“

Weiter heißt es: „Sobald die rechtliche Lage geklärt sei, werde Christina Block ihre Unterhaltspflichten selbstverständlich erfüllen.“ Warum nach Angaben der Kläger auch für die inzwischen volljährige Tochter Johanna bislang keine Unterhaltszahlungen erfolgt sein sollen, geht aus dieser Stellungnahme nicht hervor.

Gericht beschäftigt sich auch mit Blocks Einkommen

Im Verfahren dürfte auch die finanzielle Situation der Unternehmerin eine wichtige Rolle spielen. Nach Angaben aus den Gerichtsunterlagen, über die mehrere Medien berichten, geht das Familiengericht derzeit von einem monatlichen Einkommen von rund 65.000 Euro im Zeitraum zwischen Sommer 2021 und Anfang 2024 aus. Diese Einschätzung soll auf Auswertungen beruhen, die Polizei und Staatsanwaltschaft im Zuge ihrer Ermittlungen vorgenommen haben.

Die Seite von Christina Block widerspricht dieser Darstellung jedoch deutlich. Ein Sprecher erklärt: „Zu den angeblichen 65.000 Euro wird festgestellt, dass jede Behauptung, Frau Block erziele ein monatliches Nettoeinkommen von durchschnittlich 65.000 Euro, grundlegend falsch ist. Diese Angabe trifft nicht zu und soll die öffentliche Meinung und das Familiengericht, bei dem diese Angabe gemacht wurde, täuschen.“

Das Gericht dürfte sich deshalb nun auch mit der tatsächlichen Einkommenssituation der Unternehmerin befassen.

Christina Blocks Tochter möchte studieren

Besonders dringlich ist die Situation offenbar für Tochter Johanna. Ihr Rechtsanwalt Gerd Uecker erklärte, die 20-Jährige wolle ein Studium beginnen und wisse bislang nicht, wie sie dieses finanzieren solle. Deshalb wird sogar geprüft, eine einstweilige Anordnung zu beantragen, damit mögliche Unterhaltszahlungen bereits vor einem endgültigen Urteil erfolgen könnten.

Nach Angaben der Sprecherin von Christina Block seien allerdings bereits Ausbildungsfonds für ihre Kinder eingerichtet worden. Diese stünden ihnen zur Verfügung, sobald sie eine Ausbildung beziehungsweise ein Studium aufnehmen.

Parallel läuft weiterhin der Strafprozess

Der Unterhaltsstreit ist damit nur ein weiterer Baustein in einem seit Jahren schwelenden Familienkonflikt. Parallel läuft weiterhin der Strafprozess gegen Christina Block vor dem Landgericht Hamburg. Dort muss geklärt werden, ob sie die mutmaßliche Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder aus Dänemark in der Silvesternacht 2023/24 in Auftrag gegeben haben soll. Die Unternehmerin bestreitet die Vorwürfe.

Quellen