Streit um Serienrolle

ARD tauschte schwangere Schauspielerin aus – und muss jetzt vor Gericht streiten

Caro Cult verlor nach Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft die Rolle in „Schattenseite“. Der Streit mit der Produktion landete vor Gericht.

Schauspielerin Caro Cult posiert schwanger in einem hellblauen Kleid bei einer Veranstaltung.
Schauspielerin Caro Cult wehrte sich juristisch gegen ihre kurzfristige Umbesetzung in der ARD-Serie „Schattenseite“. Foto: IMAGO / Future Image

Für Caro Cult hätte es eine große Rolle werden sollen: In der ARD-Serie „Schattenseite“ war die Schauspielerin als Lehrerin vorgesehen, die eine Affäre mit einem Schüler beginnt. Doch nur wenige Tage vor Drehbeginn wurde sie ersetzt – kurz nachdem sie ihre Schwangerschaft mitgeteilt hatte. Cult wollte das nicht hinnehmen und ging gegen die Produktionsfirma Dreamtool Entertainment vor.

Caro Cult verliert ihre Rolle in „Schattenseite“

Zunächst lief für die aus „Babylon Berlin“ und „Biohackers“ bekannte Schauspielerin alles nach Plan. Sie sprach für die Rolle vor, bekam eine Zusage und absolvierte bereits Regiegespräche sowie eine Kostümprobe.

Acht Tage vor Drehbeginn informierte Cult die Produktion darüber, dass sie ein Kind erwartet. Wenig später wurde das Rollenangebot zurückgezogen. Stattdessen übernahm Franziska von Harsdorf die Rolle der Lehrerin Diana.

Ging es bei der Absage um ihren „Sex-Appeal“?

Nach Cults Darstellung spielte bei der Absage zunächst auch ihr Aussehen eine Rolle. Ihrer Agentin sei mitgeteilt worden, die Schauspielerin habe als Schwangere nicht mehr den nötigen „Sex-Appeal“ für die Rolle.

Das fällt besonders ins Gewicht, weil Diana in der Serie eine heimliche Affäre mit einem minderjährigen Schüler beginnt und auch intime Szenen Teil der Handlung sind.

Dreamtool bezeichnete die Formulierung später als unangemessen. Sie sei jedoch weder autorisiert gewesen noch ausschlaggebend für die Umbesetzung.

Produktion verweist auf Mutterschutz und Nachtdrehs

Stattdessen führte das Unternehmen organisatorische, arbeitsrechtliche und versicherungstechnische Gründe an. Unter anderem seien Außendrehs in der Nacht und bei winterlichen Temperaturen vorgesehen gewesen.

Nach Angaben von Dreamtool wurden verschiedene Anpassungen geprüft, darunter Änderungen am Drehplan und der Einsatz eines Körperdoubles. Im vorgesehenen Zeitrahmen habe sich jedoch keine dieser Lösungen umsetzen lassen.

Cult sah das anders. Ihrer Ansicht nach hätte sich ihre Schwangerschaft bei den Dreharbeiten durchaus berücksichtigen lassen. Gegenüber dem „Spiegel betonte sie, dass beim Film ohnehin vieles entsprechend angepasst oder inszeniert werde.

Caro Cult zieht vor das Arbeitsgericht Berlin

Die Schauspielerin wollte die Entscheidung nicht akzeptieren und reichte im September 2024 eine Kündigungsschutzklage gegen Dreamtool Entertainment ein.

Vor Gericht ging es unter anderem darum, ob bereits ein wirksamer Arbeitsvertrag bestand und ob Cult aufgrund ihrer Schwangerschaft benachteiligt worden war.

Zu einem Urteil kam es allerdings nicht. Beide Seiten einigten sich auf einen Vergleich. Dreamtool zahlt Cult demnach die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Gage als Schadensersatz.

Für Caro Cult geht es um mehr als Geld

Für die Schauspielerin stand nach eigener Aussage nicht nur die finanzielle Entschädigung im Mittelpunkt. Sie wollte mit ihrem Vorgehen auch zeigen, dass Frauen sich gegen eine mögliche Benachteiligung während einer Schwangerschaft wehren können.

Ein Grundsatzurteil gibt es durch den Vergleich zwar nicht. Dennoch zieht Cult für sich eine klare Bilanz: „Ich habe gezeigt, dass man sich nicht alles gefallen lassen muss.“

Was der Streit um „Schattenseite“ zeigt

„Schattenseite“ erschien im Oktober 2025 in der ARD. Der Fall macht deutlich, wie unterschiedlich die Interessen an einem Filmset aufeinanderprallen können: Während Cult überzeugt ist, dass sich ihre Schwangerschaft bei den Dreharbeiten hätte berücksichtigen lassen, verwies die Produktion auf die besonderen Bedingungen am Set.

Zu einer gerichtlichen Entscheidung kam es letztlich nicht. Mit dem Vergleich ist der Streit zwar beendet, die zentrale Frage des Falls bleibt jedoch ungeklärt.

Quellen

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