Amazon Prime verliert vor Gericht: Preiserhöhung war unwirksam – gibt es jetzt Geld zurück?
Amazon muss die Prime-Preiserhöhung von 2022 rückgängig machen. Der Bundesgerichtshof hat die zugrundeliegende Klausel für unwirksam erklärt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Klausel, mit der Amazon die Preise für Prime-Abonnements anpassen wollte, nicht rechtens ist. Im September 2022 hatte Amazon auf dieser Grundlage die Beiträge für Bestandskunden erhöht. Die Richter stuften die Klausel als zu unklar und damit als Benachteiligung der Verbraucher ein.
Was hat der BGH beanstandet?
Im Herbst 2022 hob Amazon die Preise für Prime-Mitglieder an: Der Monatsbeitrag stieg von 7,99 auf 8,99 Euro, der Jahresbeitrag von 69 auf 89,90 Euro. Der BGH bemängelte, dass die AGB nicht eindeutig regeln, welche Rechte Kundinnen und Kunden bei einer Preiserhöhung haben. Die Formulierungen ließen offen, ob Amazon die Preise einseitig erhöhen darf und Kunden nur durch Kündigung widersprechen können – oder ob sie die Erhöhung ablehnen und den Vertrag zum alten Preis fortsetzen können. Diese Unsicherheit sei unzumutbar und mache die Klausel unwirksam.
Was heißt das Urteil für Prime-Mitglieder?
Kundinnen und Kunden, die ihr Prime-Abo vor dem 15. September 2022 abgeschlossen und seitdem nicht verändert haben, werden wieder zum alten Preis abgerechnet. Amazon hat angekündigt, die Beiträge für diese Mitglieder vorübergehend entsprechend anzupassen. Das Unternehmen betonte aber, dass es mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden ist.
Eine automatische Rückerstattung für die Zeit seit der Preiserhöhung gibt es zunächst nicht. Die Verbraucherzentrale NRW will jedoch mit einer Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm erreichen, dass betroffene Kundinnen und Kunden Geld zurückbekommen. Wie viel im Erfolgsfall erstattet wird, hängt davon ab, wie lange der höhere Beitrag gezahlt wurde und welches Abo-Modell genutzt wurde.
Weitere Gerichtsverfahren rund um Prime
Auch wegen anderer Änderungen bei Prime steht Amazon vor Gericht. Im Fokus steht dabei die Einführung von Werbung bei Prime Video im Februar 2024: Wer weiterhin ohne Werbeunterbrechungen streamen möchte, muss seitdem 2,99 Euro extra pro Monat zahlen. Eine Klage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen diese Änderung wurde in erster Instanz abgewiesen. Das Gericht sah die Werbeeinblendungen als zulässig an, doch die Verbraucherzentrale hat Revision eingelegt.






