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Rechtswidriges Abo-Modell?

Amazon verliert vor Gericht – Werbung bei Prime Video unzulässig

Laut dem Landgericht München durfte Amazon die Vertragsbedingungen bei Prime Video nicht einseitig ändern und Werbespots beim Streaming-Dienst schalten. Was das Urteil für betroffene Kund:innen bedeutet.

Prime Video Logo neben Gerichtshammer
Mehrere Klagen laufen gegen Amazon. Für den Versand-Riesen könnte es teuer werden Foto: TV Movie / Canva

Gericht verurteilt Einführung von Werbespots

Update 19. Dezember: Das Landgericht München hat am Mittwoch, 17. Dezember, dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) recht gegeben. Demnach war es rechtswidrig, in Deutschland einseitig die Vertragsbedingungen des Streamingdiensts Prime Video zu ändern und Werbung auf die Endgeräte zu schalten.

Jetzt wird von Amazon verlangt, ein Berichtigungsschreiben an die Kund:innen zu schicken. Von einer möglichen Rückerstattung ist aber noch nicht die Rede. Das liegt mitunter daran, weil das Urteil nicht rechtskräftig ist. Amazon werde „das Urteil prüfen, um unsere nächsten Schritte zu bestimmen“, sagte ein Sprecher.

Ein erster Erfolg ist es aber allemal, bestätigt Ramona Pop, Vorständin des VZBV: „Das ist ein sehr wichtiges Urteil. Es zeigt, dass die zusätzliche Werbung bei Amazon Prime Video nicht ohne Mitwirkung der betroffenen Verbraucher:innen erfolgen durfte. Mitglieder haben nach Ansicht der Verbraucherzentrale weiterhin Anspruch auf die werbefreie Option, und zwar ohne Mehrkosten“, wird sie auf der VZBV-Seite zitiert.

Was hat Amazon gemacht?

Amazons Serien- und Filmeportal Prime Video zählt mit schätzungsweise 200 Millionen Abonnent:innen zu den weltweit erfolgreichsten Streaming-Diensten. Und das, obwohl der Versand-Gigant Anfang 2024 in allen Abo-Modellen Werbung eingeführt hatte. Die lässt sich nur mit einem Aufpreis von zusätzlichen 2,99 Euro im Monat umgehen.

Obendrein verbergen sich seitdem auch die Zusatzfeatures Dolby Atmos (Ton) und Dolby Vision (Bild) hinter der neuen Paywall. Dieses Businessmodell hält die Verbraucherzentrale Sachsen für rechtswidrig und hat vergangenes Jahr Klage eingereicht – und diese jetzt noch erweitert.

Was besagt die Anklage?

Die Einführung von Werbung und die zeitgleiche Verschlechterung der Bild- und Tonqualität, ohne die Zustimmung seiner Abo-Kund:innen einzuholen, waren für dir Verbraucherzentrale Sachsen Anlass genug, Klage einzureichen. Die im April 2024 gestartete Sammelklage haben bereits über 150.000 Menschen unterschrieben.

„Wir freuen uns sehr über die große Beteiligung. Doch bei deutschlandweit geschätzt 17 Millionen Kundinnen und Kunden sind das noch nicht einmal ein Prozent der Betroffenen“, sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Deshalb fordern wir mit unserer zusätzlichen Gewinnabschöpfungsklage nun auch die restlichen Gewinne von Amazon.“

Diese sogenannte „erste prozessfinanzierte Gewinnabschöpfungsklage“ fordert die restlichen Gewinne der Amazon-Gesellschaften zurück – insgesamt fast zwei Milliarden Euro. Das Verfahren wird allerdings noch einige Jahre in Anspruch nehmen, heißt es auf der offiziellen Seite der Verbraucherzentrale Sachsen.

Wie kannst du dir dein Geld zurückholen?

Möchtest du auch an der Sammelklage teilnehmen? Dann musst du als einzige Voraussetzung bis mindestens 5. Februar 2024 ein Prime-Abo gehabt haben. Ob du das werbefreie Zusatz-Abo abgeschlossen hast oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat alle notwendigen Informationen und eine Ausfüllhilfe für die Anmeldung unter diesem Link zusammengestellt:

>>Hier für die Sammelklage gegen Amazon anmelden<<

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