Aleks Petrovic: Drohen ihm nach dem „Prominent getrennt“-Eklat rechtliche Konsequenzen?
Der Eklat bei „Prominent getrennt“ schlägt weiter hohe Wellen – und rückt vor allem Aleks Petrovic in den Fokus. Nach dem Glaswurf gegen seine Ex Vanessa Nwattu stellt sich nun die Frage: Könnte der Reality-Star dafür sogar strafrechtlich belangt werden?

Was als klärendes Gespräch in der „Zeit zu zweit“ geplant war, entwickelte sich zu einem der schockierendsten TV-Momente des Jahres: Bei „Prominent getrennt“ eskalierte die Situation zwischen Aleks Petrovic und seiner Ex-Partnerin Vanessa Nwattu komplett. Der Reality-Star schüttete ihr Sekt ins Gesicht und warf im Anschluss ein Glas wutentbrannt auf den Boden – nur wenige Zentimeter neben ihr. Die Szene sorgte nicht nur bei Zuschauer:innen für Entsetzen, sondern wirft inzwischen auch juristische Fragen auf.
Vanessa Nwattu erhebt schwere Vorwürfe
Während im TV vor allem der emotionale Ausnahmezustand zu sehen war, meldete sich Vanessa später selbst zu Wort. Sie berichtet, durch Glassplitter verletzt worden zu sein und bis heute eine Narbe am Bein zu tragen. Zudem sei es infolge des Vorfalls zu einer Panikattacke gekommen. Diese Aussagen machten die ohnehin kontroverse Szene noch brisanter.
In den sozialen Netzwerken zeigten sich viele Fans schockiert. Zahlreiche User fordern Konsequenzen für Aleks und kritisieren, dass er trotz des Vorfalls weiterhin Teil der Show sei. RTL verteidigte die Ausstrahlung hingegen mit der Begründung, problematisches Verhalten solle bewusst gezeigt und nicht verharmlost werden.
Jurist ordnet den Vorfall ein
Doch welche rechtlichen Konsequenzen könnten tatsächlich drohen? Rechtsanwalt Dr. Lukas Zeyher analysierte den Fall auf seinem Instagram-Account „recht.schluessig“ und erklärte, dass bereits das Schütten von Sekt ins Gesicht strafrechtlich relevant sein könnte. Es könne sich dabei um eine Beleidigung mittels Tätlichkeit gemäß § 185 StGB handeln. „Warum? Weil so eine Handling nicht nur körperlich wirkt, sondern vor allem herabwürdigend. Und theoretisch droht bei einer Beldigung mittels Tätlichkeit eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.“
Darüber hinaus komme auch der Tatbestand der Körperverletzung in Betracht. Zum Zeitpunkt seines Videos sei ihm allerdings noch nicht bekannt gewesen, dass Vanessa von einer konkreten Verletzung durch Glassplitter spricht. Sollte sich bestätigen, dass sie tatsächlich körperliche Schäden davongetragen hat, könnte sich die Lage deutlich verschärfen. „Theoertisch droht dann sogar fünf Jahre Freiheitsstrafe oder wiederum Geldstrafe.“
Grundsätzlich handelt es sich bei Beleidigung um ein sogenanntes Strafantragsdelikt. Das bedeutet: In der Regel muss die betroffene Person selbst Strafanzeige stellen. Eine Ausnahme besteht, wenn die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse bejaht.
Genau das deutete Vanessas Freundin Brenda Brinkmann in Sam Dylans Talkshow „Nightfever“ an. Dort erklärte sie: „Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Die hat die Ermittlungen aufgenommen. Unabhängig. Das war nichts Zivilrechtliches. Nichts, was Vanessa eingeleitet hat.“ Offiziell bestätigt wurden entsprechende Ermittlungen bislang jedoch nicht.
TV-Skandal mit offenen Fragen
Ob es tatsächlich zu einem Verfahren oder gar zu einer Anklage kommt, ist derzeit unklar. Fest steht: Ein TV-Ausschnitt allein genügt nicht automatisch für eine Verurteilung. Entscheidend wären Zeugenaussagen, ärztliche Atteste und eine umfassende rechtliche Prüfung. Für Aleks könnte der Glaswurf daher nicht nur ein Imageschaden bleiben – sondern im schlimmsten Fall auch ein Fall für die Justiz werden.









