„Zuhause im Glück“-Absetzung: Finanzamt bekam Recht – trotz „unsauberer Ermittlung“
2019 fiel das erste „Zuhause im Glück“-Urteil. Damals war der Steuer-Streit um die Renovierungs-Sendung von RTLzwei vor Gericht gegangen. Das Finanzamt bekam in Teilen Recht. Die Sendung wurde abgesetzt.

Die RTLzwei-Sendung „Zuhause im Glück“ galt bis zu ihrer Absetzung als sogenanntes Help-Format. Das bedeutet, wie der Name schon sagt, dass den Teilnehmenden auf irgendeine Art und Weise unter die Arme gegriffen wird. In diesem Fall wurden die renovierungsbedürftigen Häuser bedürftiger Familien auf Vordermann gebracht. Im Zentrum standen dabei oft Familien, die ein besonders schwerer Schicksalsschlag ereilt hatte – beispielsweise ein schwerkrankes Kind oder ein verstorbener Elternteil.
Irgendwann stellte sich dann allerdings heraus, dass die Sache in manchen Fällen mächtig nach hinten losgegangen war, denn nachdem die Eigenheime der Familien gratis in absolute Traumdomizile verwandelt worden waren, klopfte plötzlich das Finanzamt an die Tür und forderte Steuernachzahlungen in horrender Höhe. Der Grund: Die Renovierungen galten als „geldwerten Vorteil“, da der Wert der Immobilien dadurch signifikant gesteigert wurde.
Gerichtsurteil: „Zuhause im Glück“-Teilnehmer muss Steuern nachzahlen
Ein „Zuhause im Glück“-Teilnehmer musste dieser Forderung beispielsweise im Jahr 2019 nachkommen, allerdings nur in Teilen. Wie zahlreiche Medien, darunter „Focus“ und „Spiegel“, damals berichteten, entschied das Finanzgericht in Köln, dass der Antragsteller (vorerst nur) 20 Prozent der geforderten Summe nachzahlen musste. Das Urteil wurde im November 2019 veröffentlicht.
Somit bekam das Finazamt bezüglich der Steuerforderung bis zu einem gewissen Punkt Recht, allerdings habe es nicht klar zwischen den Kosten der Renovierung und den Produktionskosten der Sendung differenziert. „Das Finanzamt hat bisher nicht sauber ermittelt“, so ein Gerichtssprecher.
Auch in vergleichbaren Fällen oblag es dem Amt, ausreichende Belege für die ursprüngliche Forderung zu erbringen. Es hatte die Möglichkeit, seine Bescheide nachzubessern. Wenn das Amt ausreichend Belege erbrachte, mussten Show-Teilnehmer:innen später gegebenenfalls die gesamte Summe nachzahlen.
Mussten alle „Zuhause im Glück“-Teilnehmer den Steuerforderungen nachkommen?
Der Beschluss des Kölner Finanzgerichts war damals ein schlechtes Zeichen für andere „Zuhause im Glück“-Familien. Nach dieser ersten Gerichtsentscheidung zu dem Thema war nämlich klar, dass die Forderungen der Finanzämter an sich legitim waren.
Kein Wunder also, dass RTLzwei im März 2019 nichts anderes übrig geblieben war, als die Sendung nach rund 14 erfolgreichen Jahren einzustellen. Fans trauern dem Format bis heute nach. Gut also, dass nach wie vor Wiederholungen laufen, in denen es ein Wiedersehen mit Eva Brenner und ihrem Team gibt.







