Im wahrsten Sinne in die Röhre schauen

MDR vor dem Aus: Wie realistisch ist die Abschaltung?

Schwarzbild statt Programm: Der MDR warnt sein Publikum derzeit selbst davor, dass der Sender in Sachsen-Anhalt verschwinden könnte. Hintergrund sind Pläne der AfD. Was dahinter steckt …

Man sieht das MDR-Logo, welches von Flammen umgeben ist.
Ist bald Sendeschluss für den MDR in Sachsen-Anhalt? Foto: IMAGO / Bild13 / David Kreuzberg

„Wie Sie sehen, sehen Sie nichts“: Mit einer ungewöhnlichen Aktion macht der MDR derzeit darauf aufmerksam, was nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt passieren könnte. Während des Programms wird das Bild plötzlich schwarz. Der Sender warnt damit vor einem Szenario, das bislang theoretisch ist, rechtlich aber durchaus möglich wäre.

Der Hintergrund dafür sind Pläne der AfD, im Falle einer Regierungsübernahme Staatsverträge für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu kündigen. Davon wäre auch der MDR betroffen, der gemeinsam von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen getragen wird.

Doch eine entscheidende Einschränkung geht bei der Debatte schnell verloren: Selbst eine Kündigung des MDR-Staatsvertrags würde nicht dazu führen, dass von einem Tag auf den anderen die Bildschirme schwarz bleiben … oder?

Kann Sachsen-Anhalt den MDR wirklich abschalten?

Grundsätzlich kann Sachsen-Anhalt den MDR-Staatsvertrag tatsächlich kündigen. Wie ein möglicher Austritt funktioniert, ist sogar ausdrücklich in dem Vertrag geregelt. Laut Paragraf 42 kann jedes der drei beteiligten Länder den Staatsvertrag zum Ende eines Jahres mit einer Frist von zwei Jahren kündigen. Ein entsprechender politischer Beschluss wäre damit zwar einschneidend, eine unmittelbare Abschaltung des MDR würde er aber nicht bedeuten.

Entscheidend wäre anschließend außerdem, wie sich Sachsen und Thüringen verhalten.

Schließt sich innerhalb von drei Monaten nach einer Kündigung ein zweites Bundesland an, tritt der MDR-Staatsvertrag außer Kraft und die Rundfunkanstalt wird aufgelöst. Kündigt dagegen nur Sachsen-Anhalt, bleibt der MDR grundsätzlich als gemeinsame Rundfunkanstalt von Sachsen und Thüringen bestehen. Sachsen-Anhalt würde aus dem bisherigen Verbund ausscheiden. Die Frage ist deshalb weniger, ob Sachsen-Anhalt rechtlich aus dem MDR aussteigen kann – sondern vielmehr, was danach passiert.

Auch inhaltlich wirft das große Fragen auf: Immerhin schickt der MDR demnächst aus Kostengründen den „Tatort“ sowie den „Polizeiruf“ in eine mehrjährige Pause. Würde man den Vertrag des MDRs innerhalb von Sachsen-Anhalt kündigen, könnte das Auswirkungen darauf haben, ob der Magdeburger „Polizeiruf“ überhaupt zurückkehrt.

MDR-Abschaltung wäre ein langwieriger Prozess

Eine Trennung dürfte nämlich deutlich komplizierter werden, als lediglich einen Vertrag zu kündigen. Nach einem Austritt müssten zahlreiche finanzielle und organisatorische Fragen geklärt werden. Dazu gehören beispielsweise Immobilien, Pensionsverpflichtungen und immaterielle Rechte. Die Länder müssten hierfür einen weiteren Staatsvertrag über die konkrete Auseinandersetzung schließen. Können sie sich nicht einigen, könnte letztlich ein Schiedsgericht eingeschaltet werden.

Der Staats- und Medienrechtler Christoph Degenhart hatte gegenüber „DWDL“ bereits darauf hingewiesen, dass selbst die vorgesehene zweijährige Kündigungsfrist womöglich nicht ausreichen würde, um sämtliche offenen Fragen zu klären.

Was würde nach einem MDR-Aus in Sachsen-Anhalt passieren?

Auch ein Austritt aus dem MDR würde Sachsen-Anhalt nicht automatisch von den verfassungsrechtlichen Vorgaben für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk befreien. Sollte das Bundesland anschließend eine eigene Rundfunkstruktur schaffen, müsste auch diese staatsfern organisiert und finanziert werden sowie den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen. Eine Landesregierung könnte also nicht einfach einen eigenen Sender gründen und anschließend unmittelbar dessen Programm bestimmen.

Auch Veränderungen am MDR-Programm lassen sich nicht ohne Weiteres politisch erzwingen. Weisungen der Politik in Programmangelegenheiten sind ausgeschlossen. Daneben wäre theoretisch auch denkbar, dass sich die beteiligten Länder nach einer Kündigung auf veränderte Rahmenbedingungen verständigen und doch eine gemeinsame Lösung für den MDR finden.

Warum warnt der MDR jetzt mit Schwarzbildern?

Der MDR selbst hat sich dazu entschieden, sein Publikum noch vor der Landtagswahl auf die möglichen Folgen einer Kündigung aufmerksam zu machen. So unterbrach der Sender beispielsweise „MDR Sachsen-Anhalt heute“ mit einem Schwarzbild und der Einblendung: „Wie Sie sehen, sehen Sie nichts. Keinen MDR mehr in Sachsen-Anhalt und damit auch kein ‚Mitmachen statt Meckern‘? Das könnte passieren.“

Tim Herden, Direktor des MDR-Landesfunkhauses Sachsen-Anhalt, begründet die ungewöhnliche Aktion damit, dass der Sender selbst zum Wahlkampfthema geworden sei. Man wolle die Wähler über mögliche Konsequenzen informieren, ihre Entscheidung aber nicht beeinflussen.

Damit bewegt sich der MDR in einer ungewöhnlichen Situation: Der öffentlich-rechtliche Sender berichtet über eine politische Forderung, deren Umsetzung seine eigene Zukunft in Sachsen-Anhalt unmittelbar betreffen würde.

Wie realistisch ist ein komplettes MDR-Aus?

Eine sofortige Abschaltung des gesamten MDR ist nach der derzeitigen Rechtslage nicht realistisch. Selbst wenn Sachsen-Anhalt den Staatsvertrag tatsächlich kündigen sollte, würde zunächst eine zweijährige Frist beginnen.

Für ein vollständiges Ende des MDR müsste zudem mindestens eines der beiden anderen beteiligten Bundesländer ebenfalls aus dem Staatsvertrag aussteigen. Andernfalls könnte der MDR als Zwei-Länder-Anstalt von Sachsen und Thüringen fortbestehen.

Sehr real wären bei einer Kündigung allerdings jahrelange rechtliche, politische und finanzielle Auseinandersetzungen – und die Frage, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Sachsen-Anhalt anschließend organisiert wird.

Quelle
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