Fernsehen

„Let's Dance“-Verträge: Harte Regeln für die Kandidaten

Viele reißen sich um eine Teilnahme an „Let's Dance“. Doch die Verträge der Show scheinen hart zu sein. 

Let's Dance 2025: die Kandidaten
„Let's Dance“ 2025: Was steht in den Verträgen der Stars? Foto: RTL / Stefan Gregorowius

Bei RTL heißt es endlich wieder: „Let's Dance“! Auch 2025 treten 14 prominenten Kandidat:innen im Kampf um den Titel „Dancing Star“ an. Wer mit wem tanzt, ist mittlerweile bekannt. Doch eins bleibt ein gut gehütetes Geheimnis: die Verträge der Tanz-Show. Und das hat seinen Grund – denn die haben es offenbar in sich.

Bereits in der Vergangenheit wurden immer wieder Details über die vertraglichen Regelungen bekannt. Neben den vereinbarten Gagen gibt es darin auch strikte Vorschriften, Vertragsstrafen und teils ungewöhnliche Klauseln – eine davon betrifft sogar das Thema Diebstahl.

„Let's Dance“-Verträge: Das wird geregelt

In den vergangenen Jahren enthüllte die „Bild“-Zeitung immer wieder einige dieser Vertragsbedingungen. Eine Klausel, die 2023 aufhorchen ließ: die Diebstahl-Klausel. Diese bezieht sich explizit auf das Mitnehmen von Kostümen und Requisiten. Demnach dürfen sämtliche Gegenstände, die für die Produktion genutzt werden, ausschließlich während der Show verwendet werden – eine Mitnahme oder Benutzung ohne ausdrückliche Genehmigung ist untersagt. Ob sich in der Vergangenheit wohl schon der ein oder andere Promi ein Andenken sichern wollte?

Wer gegen diese oder andere vertraglichen Pflichten verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Eine Kündigung bedeutet nicht nur das Show-Aus, sondern hat auch finanzielle Folgen: Die Gage wird dann nur anteilig ausgezahlt – der ausgeschiedene Star erhält also nur das Geld für die Zeit, in der er tatsächlich Teil der Show war.

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Noch drastischer wird es, wenn ein Kandidat unzuverlässig ist oder gar Termine schwänzt. In solchen Fällen kann eine Vertragsstrafe fällig werden, die sofort bezahlt werden muss. Auch Verstöße gegen die strikte Vertraulichkeitspflicht haben ihren Preis: Wer vertrauliche Informationen oder interne Details nach außen trägt, muss mit finanziellen Sanktionen rechnen.

„Let's Dance“-Stars mit vielen Verpflichtungen

Eine freiwillige Kündigung der Teilnahme? Undenkbar! Sobald ein Star einmal unterschrieben hat, gibt es kein Zurück mehr – nur die Produktionsfirma hat die Möglichkeit, einen Vertrag aufzulösen.

Neben diesen Bestimmungen gibt es auch klare Regeln in Bezug auf Drogen. Der Konsum oder Besitz illegaler Substanzen und nicht erlaubter Medikamente ist während der gesamten Produktionszeit strengstens untersagt.

Um das Verletzungsrisiko so gering wie möglich zu halten, gibt es außerdem eine Klausel, die den Kandidat:innen Extremsport während der Showzeit verbietet. Zusätzlich müssen die Teilnehmenden jederzeit erreichbar sein und verpflichten sich, auf Wunsch des Senders bis zu fünf Tage kostenlos für Promo- und Marketingzwecke zur Verfügung zu stehen – dazu gehören Interviews, Fotoshootings und auch Auftritte in Talkshows.

Ob diese Vertragsklauseln auch 2025 noch in genau dieser Form bestehen, ist nicht bekannt. RTL schweigt seit Jahren zu den immer wieder aufkommenden Vertragsenthüllungen ...

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