Hurra!

Keine GEZ-Gebühren mehr: 5,3 Millionen bald von Zahlung ausgenommen

In den vergangenen Jahren ist der Rundfunkbeitrag für viele Haushalte zunehmend zur finanziellen Herausforderung geworden. Doch schon bald könnten rund 5,3 Millionen Bürger:innen eine Entlastung erhalten!

Einige Gold- und Bronzemünzen liegen auf einer GEZ-Rechnung
Eine neue Gesetzesreform entlastet bald über 5 Millionen Bürger:innen vom GEZ. Foto: IMAGO / Herrmann Agenturfotografie

In Deutschland müssen grundsätzlich alle Einwohner:innen den Rundfunkbeitrag von etwa 55 Euro pro Quartal zahlen – doch es gibt Ausnahmen. Eine neue gesetzliche Regelung zum 1. Juli betrifft rund 5,3 Millionen Menschen und eröffnet ihnen die Möglichkeit, sich von der Zahlung befreien zu lassen. Wer davon profitiert, erfährst du hier!

Neue Gesetzesreform: Bürgergeld wird am 1. Juli zur Grundsicherung

Ab Juli wird das bisherige Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) in die Grundsicherung nach dem SGB II überführt. Für die Leistungsbeziehenden bringt das einige Änderungen mit sich. Laut Bundesregierung sollen dadurch Rechte und Pflichten klarer definiert werden, um mehr Transparenz und Fairness zu schaffen. Doch welche Auswirkungen hat das konkret auf den Rundfunkbeitrag?

Wer ab dem 1. Juli keinen Rundfunkbeitrag zahlen muss

Personen, die Grundsicherung erhalten, können sich weiterhin vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Diese Regelung gilt auch für Empfänger anderer Sozialleistungen. Wer Bürgergeld bezieht und nahtlos in die neue Grundsicherung übergeht, muss nichts weiter unternehmen.

Nicht von der Beitragspflicht befreit sind hingegen Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld.

Auch weitere Gruppen können eine Befreiung beantragen:

  • Menschen mit Grundsicherung im Alter

  • Bewohner von Pflegeeinrichtungen

  • Personen mit Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt

  • In bestimmten Fällen schwerbehinderte Menschen

  • Studierende und Auszubildende, die nicht bei den Eltern wohnen und Leistungen wie BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten

So bekommt ihr die Befreiung

Die Befreiung erfolgt nicht automatisch: Sie muss aktiv beantragt werden, inklusive Nachweis beim Beitragsservice (auch online möglich). Zudem gilt sie immer nur für einen bestimmten Zeitraum und muss regelmäßig neu beantragt werden – sonst können schnell Mahnungen folgen.

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