Absurde Sparmaßnahmen bei RTL: Nun nutzt der Sender KI – und erntet starke Kritik
Alte Folgen nehmen, Handlung und Dialoge mit KI verändern und daraus vermeintlich neue Episoden machen: Genau das testet RTL derzeit bei „Ulrich Wetzel – Das Strafgericht“. Technisch funktioniert das erstaunlich gut – aber längst nicht immer …

Wie sieht die Zukunft des Fernsehens aus? Bei RTL könnte sie zumindest teilweise aus der Vergangenheit bestehen. Der Sender experimentiert derzeit mit einer ungewöhnlichen Methode, um aus bereits produziertem Material neue Inhalte entstehen zu lassen.
Gemeinsam mit Constantin Entertainment hat RTL fünf alte Folgen von „Ulrich Wetzel – Das Strafgericht“ mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet. Dabei geht es keineswegs nur um kleinere kosmetische Veränderungen. Dialoge, Figuren, Beziehungen, Handlungsverläufe und sogar Urteile wurden verändert. Die Folgen laufen in dieser Woche zwischen 15:55 und 17 Uhr bei RTL und werden bereits als „neu“ beworben.
RTL macht mit KI aus alten „Strafgericht“-Folgen neue Geschichten
Wie weit die Veränderungen gehen, zeigt unter anderem Staatsanwältin Funda Bıçakoğlu. Sowohl in der ursprünglichen als auch in der neuen Version liest sie eine Anklage vor – allerdings mit völlig unterschiedlichen Worten.
Möglich machen das unter anderem Sprachsynthese und eine KI-gestützte Anpassung der Lippenbewegungen. Doch RTL geht noch weiter: In einem Fall wurde aus einem ursprünglichen Mutter-Sohn-Verhältnis kurzerhand ein Geschwisterverhältnis, in einer anderen Geschichte änderte sich das Geschlecht einer Hauptfigur. Selbst die Urteile können in den neuen Versionen anders ausfallen.
Auch ein neuer Angeklagter taucht auf. Bei diesem handelt es sich allerdings nicht um einen komplett künstlich erschaffenen KI-Schauspieler. Der Darsteller ist real und wurde mithilfe der Technologie nachträglich in das bereits vorhandene Setting integriert. Wie groß der menschliche Anteil bei der Entwicklung der neuen Geschichten ist, bleibt bislang offen.
KI bei RTL sorgt noch für kuriose Fehler
Technisch beeindruckend klingt das Experiment zunächst durchaus. Bei genauerem Hinsehen und -hören zeigen sich laut DWDL allerdings noch deutliche Schwächen: So wirken einzelne Wörter in den überarbeiteten Folgen genuschelt, teilweise passen Lippenbewegungen und gesprochene Dialoge nicht richtig zusammen. Auch manche Interaktionen zwischen den Figuren wirken wenig natürlich. Gerade weil RTL zunächst lediglich fünf Folgen überarbeiten ließ, fallen diese Probleme auf.
Der Sender selbst betrachtet die Episoden ohnehin noch nicht als Blaupause für die Zukunft. Gegenüber DWDL spricht ein RTL-Sprecher von einer „Pilot- und Lernphase“. Man wolle unter realen Bedingungen herausfinden, welche Möglichkeiten, aber auch welche Grenzen generative KI derzeit mit sich bringe.
Dass dabei auch wirtschaftliche Interessen eine Rolle spielen könnten, liegt nahe: Würden sich alte Archivfolgen künftig mithilfe von KI zu neuen Varianten umarbeiten lassen, könnte das langfristig günstiger sein als die Produktion vollständig neuer Episoden. RTL betont allerdings, dass es sich derzeit noch nicht um ein festgelegtes zukünftiges Produktionsmodell handele.
Keine KI-Kennzeichnung im RTL-Programm
Für besonders viel Kritik sorgt allerdings ein anderer Aspekt des Experiments. Wer die Folgen im klassischen RTL-Programm sieht, erfährt dort nicht, dass Teile davon mit KI erstellt oder manipuliert wurden.
Bei RTL+ sieht das anders aus. Dort steht im Abspann: „Teile der Inhalte wurden unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz erstellt.“ Im linearen Fernsehen fehlt ein entsprechender Hinweis dagegen.
RTL beruft sich dabei auf die Sonderregelungen für fiktionale und kreative Inhalte in der KI-Verordnung der Europäischen Union. Der Sender erklärt gegenüber DWDL, man setze auf eine „formatgerechte Transparenz über den Einsatz von KI“. Relevant sei unter anderem, ob beim Publikum überhaupt der Eindruck entstehen könne, die KI-generierten oder bearbeiteten Inhalte seien authentische Aufnahmen.
Die für RTL zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) kommt zu einer anderen Einschätzung. Sie verweist auf Artikel 50 Absatz 4 der EU-KI-Verordnung und erklärt gegenüber DWDL:„Aus Sicht der NLM wäre nach dieser Definition eine Kennzeichnung im TV-Programm folgerichtig“.
RTL könnte künftig weitere KI-Projekte testen
Wie weit RTL das Experiment künftig treiben wird, ist noch offen. Der Sender kann sich nach eigenen Angaben aber „sehr gut vorstellen, weitere Innovationsprojekte dieser Art zu testen“. Gerade für Schauspieler:innen und andere Beteiligte an TV-Produktionen wirft das zahlreiche Fragen auf. RTL betont, für das aktuelle Projekt alle Rechte mit den betroffenen Personen geklärt zu haben. Ob Personen, deren Stimmen und Aufnahmen durch KI verändert wurden, dafür beispielsweise zusätzlich bezahlt wurden, verrät der Sender jedoch nicht.
Vorerst ist die KI-Version von „Das Strafgericht“ damit vor allem eines: ein Experiment. Doch sollte es RTL irgendwann gelingen, aus seinem umfangreichen Archiv günstig und überzeugend vermeintlich neue Folgen zu produzieren, könnte daraus weit mehr werden. Die entscheidende Frage dürfte dann nicht nur sein, was technisch möglich ist – sondern auch, was Zuschauer:innen, Schauspieler:innen und Produktionsfirmen davon halten.






