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Verbotene Waren bei Bares für Rares: Diese Regeln gelten für die Antiquitäten

Bei der Trödelshow „Bares für Rares“ kommt so mancher Schatz unter den Hammer. Doch einige Antiquitäten werden schon vorher vom Verkauf ausgeschlossen.

Bei der ZDF-Show „Bares für Rares“ kommen einige skurrile Kellerfunde, kostbare Bilder, edles Porzellan oder anderweitig wertvolles Sammlergut zur Versteigerung unter den Antiquitätenhändlern.

Die Kuriosität der Besitztümer mancher Privatpersonen scheint keine Grenzen zu kennen, und verblüfft auch nicht selten den einen oder anderen Händler. Doch bevor 80-Euro-Waldi, Fabian Kahl und Co. sich um die begehrten Waren streiten, werden sie von einem Experten geprüft und geschätzt. Doch was viele nicht wissen: Ein paar Objekte dürfen in dem Format gar nicht verkauft werden!

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Denn wie der offizielle Instagram-Account der Show nun in einer Fragerunde verriet, schaffen es manche Stücke nicht mal zur Schätzung: "Gegenstände mit Materialien, die nicht gehandelt werden dürfen, werden von uns abgelehnt. Außerdem natürlich Fälschungen etc.".

Dazu gehören unteranderem Antiquitäten aus Elfenbein, da dessen Handel seit 1947 europaweit verboten ist. Auch Möbel etc aus Palisander, der Handelsname für diverse Holzarten, sind aufgrund der starken Abholzung untersagt. "Das geht nicht mehr über einen Gutachter, sondern man muss dafür aufs Amt", erklärte Experte Detlev Kümmel.

Besonders interessant ist die Tatsache, dass die Antiquitätenhändler um Waldi und Co. die mitgebrachten Besitztümer erst am Drehtag zu Gesicht bekommen und nur vor Ort Recherchen betreiben können, wie aus dem Instagram Q&A hervorgeht.

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