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Fernsehen

„Zuhause im Glück": Finanzamt bekam Recht - Trotz "unsauberer Ermittlung"

Vor einigen Monaten fiel das erste „Zuhause im Glück“-Urteil. Erstmals war der Steuer-Streit um die Renovierungs-Sendung von RTL II vor Gericht gegangen. Das Finanzamt bekam in Teilen Recht.

Zuhause im Glück: John und Eva
„Zuhause im Glück“-Urteil: Gericht entscheidet zu Gunsten des Finanzamtes. Foto: RTL II

Die RTL II-Sendung „Zuhause im Glück“ galt bis zu seiner Absetzung als sogenanntes Help-Format. Das bedeutet, wie der Name schon sagt, dass den Teilnehmern auf irgendeine Art und Weise unter die Arme gegriffen wird. In diesem Fall wurden die renovierungsbedürftigen Häuser bedürftiger Familien auf Vordermann gebracht. Die Teilnehmer waren dabei oft Familien, die ein besonders schwerer Schicksalsschlag heimgesucht hatte – beispielsweise ein schwerkrankes Kind oder ein verstorbener Elternteil.

Irgendwann stellte sich dann allerdings heraus, dass die Sache in manchen Fällen mächtig nach hinten losgegangen war, denn nachdem die Eigenheime der Familien gratis in absolute Traumdomizile verwandelt wurden, klopfte das Finanzamt an die Tür und forderte Steuernachzahlungen in horrender Höhe. Der Grund: Die Renovierungen gelten als „geldwerten Vorteil“, da der Wert der Immobilien dadurch signifikant steigt.

 

Gerichtsurteil: "Zuhause im Glück"-Teilnehmer muss Steuern nachzahlen

Ein „Zuhause im Glück“-Teilnehmer muss dieser Forderung nun nachkommen, allerdings nur in Teilen. Wie zahlreiche Medien, darunter „Focus“ und „Spiegel“, berichten, entschied das Finanzgericht in Köln, dass der Antragsteller (vorerst nur) 20 Prozent der geforderten Summe nachzahlen muss. Das Urteil wurde am Donnerstag veröffentlicht.

Somit bekommt das Finazamt bezüglich der Steuerforderung bis zu einem gewissen Punkt Recht, allerdings habe es nicht klar zwischen den Kosten der Renovierung und den Produktionskosten der Sendung differenziert. "Das Finanzamt hat bisher nicht sauber ermittelt", so ein Gerichtssprecher.

Nun obliegt es dem Amt, ausreichende Belege für die ursürungliche Forderung zu erbringen. In diesem Fall müsste der „Zuhause im Glück“-Teilnehmer die restliche Summe ebenfalls zahlen.

Es habe nun die Möglichkeit, seinen Bescheid nachzubessern. Wenn das Amt ausreichend Belege erbringe, müsse der Show-Teilnehmer später gegebenenfalls die gesamte Summe nachzahlen.

Um welchen Betrag es sich dabei genau handelt, gab das Gericht aufgrund des Steuergeheimnisses nicht bekannt.

 

Müssen nun alle "Zuhause im Glück"-Teilnehmer den Steuerforderungen nachkommen?

Der Beschluss des Kölner Finanzgerichts ist ein schlechtes Zeichen für andere „Zuhause im Glück“-Familien, nach dieser ersten Gerichtsentscheidung zu dem Thema ist klar, dass die Forderungen der Finanzämter an sich legitim sind.

 


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