„Wetten, dass..?“-Zwischenfall ein Arbeitsunfall? Neues Urteil im Fall Samuel Koch
Fast 15 Jahre nach seinem tragischen Sturz bei „Wetten, dass..?“ beschäftigt der Fall Samuel Koch erneut die höchsten deutschen Sozialrichter – mit einer überraschenden Wendung.

Im Dezember 2010 änderte sich das Leben von Samuel Koch für immer. In der ZDF-Show „Wetten, dass..?“ wollte der damals 23-Jährige mit Sprungstiefeln über mehrere heranrasende Autos springen. Doch beim vierten Wagen kam es zum folgenschweren Unfall: Koch stürzte und verletzte sich schwer an der Wirbelsäule. Seitdem ist er querschnittsgelähmt.
Neuer Anlauf vor dem Bundessozialgericht
Seit Jahren versucht Koch, den Vorfall als Arbeitsunfall anerkennen zu lassen. Damit wären Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung möglich. Doch sowohl die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft als auch die ersten beiden Instanzen lehnten ab. Ihre Begründung: Koch habe das Stunt-Team selbst organisiert und sei vor allem aus eigenem Interesse in der Sendung angetreten.
Heute, am 24. September 2025 wurde der Fall nun vor dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel abermals verhandelt. Und dort gab es eine entscheidende Veränderung: Zwar bestätigten die Richter, dass Koch nicht als Beschäftigter oder Ehrenamtlicher galt. Doch sie hielten fest, dass er möglicherweise als „nicht versicherter Unternehmer“ betrachtet werden kann – ein rechtlicher Ansatz, der bislang nicht berücksichtigt wurde.
Urteil um Samuel Koch hat Signalwirkung
Das BSG hob deshalb die Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg auf und schickte den Fall zurück dorthin. Eine endgültige Lösung gibt es zwar noch nicht, doch das Urteil öffnet Samuel Koch nun eine ganz neue juristische Perspektive.
Für den heute 37-Jährigen, der inzwischen als Schauspieler und Autor arbeitet, könnte das Verfahren weitreichende Folgen haben. Sollte eine Anerkennung gelingen, hätte er Anspruch auf zusätzliche Leistungen – etwa Rentenzahlungen oder Kostenübernahmen für Hilfen im Alltag.
Erinnerung an einen Schicksalsabend
Viele Zuschauer haben die dramatischen Minuten von damals noch immer vor Augen: Moderator Thomas Gottschalk und Co-Moderatorin Michelle Hunziker mussten hilflos mit ansehen, wie Koch nach dem Sturz im Studio behandelt wurde. Der Unfall markierte nicht nur einen Wendepunkt im Leben des Kandidaten, sondern auch einen Einschnitt in der Geschichte der ZDF-Kultshow.
Das Bundessozialgericht hat im Fall Samuel Koch also ein neues Kapitel aufgeschlagen. Ob sein Unfall bei „Wetten, dass..?“ am Ende tatsächlich als Arbeitsunfall anerkannt wird, bleibt weiter offen – doch seine Chancen sind nach dem Urteil gestiegen.