Regeln sind da, um gebrochen zu werden? Nicht so beim "Sommerhaus der Stars"...
Am Donnerstagabend wird die letzte Folge der diesjährigen Staffel von "Das Sommerhaus der Stars" vom Stapel laufen und wir erfahren, welches Pärchen den Titel und die Siegprämie von 50.000 Euro absahnt. Die Promipaare haben keine Mühen gescheut, um so weit zu kommen - und sich dafür knallharten Verträgen verpflichtet.
"Sommerhaus der Stars": Das steht im Vertrag
Regeländerungen
Wie "Bild" berichtet, soll der Zeitung ein sogenannter "Mitwirkendenvertrag", der 22 Seiten plus zehn Seiten Anlagen umfasst, vorliegen. Daraus geht angeblich hervor, dass Diskussionen über Challenges oder Regeln von vornherein ein Riegel vorgeschoben wurde. So soll "die alleinige Entscheidung über alle die Produktion betreffenden Regeln" bei der Produktionsfirma Seapoint liegen. Diese Regeln könnten "nach eigenem Ermessen ohne Angaben von Gründen" von der Produktionsfirma geädert werden.
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Ebenso obliegt es allein Seapoint, bereits getroffene Entscheidungen rückgängig zu machen oder zu ändern. Auch hier müssen keine Gründe angegeben werden. Konkret bedeutet das: Paare, die bereits rausgeflogen sind, können so beispielsweise zurückgeholt werden, andere einfach aus der Show geschmissen werden.
Mikrofone und Kameras
Realityshows wie "Das Sommerhaus der Stars" sind bekannt dafür, dass jede Menge Geheimnisse ausgeplaudert oder kleine Lästereien öffentlich werden, die eigentlich am besten niemand mitbekommen sollte. Das hat auch einen Grund: Die Kandidat:innen verpflichten sich vertraglich, immer ein Mikrofron zu tragen und hinzunehmen, dass in Haus und Garten Kameras installiert sind. Das Zuhalten oder Verdecken ist "zu keiner Zeit" erlaubt.
Nur wenn die Stars schlafen oder auf die Toilette gehen, darf das Mikrofon abgenommen werden. Da im Gegensatz zum kleinen Bad im großen eine Kamera angebracht wurde, müssen die Teilnehmer:innen offenbar auch damit rechnen, dass Toilettenszenen trotzdem gezeigt werden.
Spiele
Wer sich immer schon gefragt hat, warum sich die Kandidat:innen auf für die Show typische aberwitzige, nicht selten peinliche Spiele einlassen, erhält im Vertrag die Antwort. Darin heißt es, die teilnehmenden Paare "müssen" mitspielen. Nur aus gesundheitlichen Gründen könne sich geweigert werden - dies entscheide jedoch der Arzt der Produktion.
Kleiderordnung
Im Übrigen überlässt die Produktionsfirma auch die Looks der teilnehmenden Promis nicht dem Zufall. Vor der Abreise erhalten sie eine Packliste und sind verpflichtet, die aufgeführten Kleidungsstücke auch einzupacken. Das letzte Wort hat allerdings auch dann noch Seapoint: Styling und Kostümauswahl sollen laut Vertrag in Absprache mit Seapoint stattfinden.
Putz-Klausel
Noch etwas kurioser wird es bei diesem Punkt im Vertrag: "Die Mitwirkenden müssen spülen, kochen und putzen." Kein Wunder, dass das Thema Hausarbeit ein gern diskutiertes im Sommerhaus ist...
Kontakt-Verbot
Außer Plaudern, Diskutieren, Hausarbeit und Spielen bleibt den Promis im Sommerhaus nicht viel. Aus Gründen: Weder Internet, noch Fernsehen, Telefone, E-Reader, Zeitschriften, Laptops, Medien oder andere Kommunikationsmittel sind in der Sendung erlaubt.
Drogen
Ebenfalls verboten ist der "Konsum von illegalen Drogen und/oder illegalen Medikamenten während der Teilnahme". Auch die Einnahme von Hormonen zum Muskelwachstum soll laut "Bild" explizit gewissen Teilnehmenden untersagt worden sein.
TV-Verbot
In die Liste der Verbote reiht sich auch ein, dass die Promis von Mai bis November keiner weiteren "gleichen und/oder ähnlichen" Show zusagen dürfen. Auch Sendungen, die bereits vor "Das Sommerhaus der Stars" gedreht wurden, aber innerhalb des genannten Zeitraums ausgestrahlt werden, sind nicht erlaubt.
Wer gegen den Vertrag verstößt, soll riskieren, seine komplette Gage zu verlieren...
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