Sebastian Pauls Bachelor-Vertrag geleakt: Durfte er abbrechen?
Bei „Die Bachelors“ brach Sebastian Paul seine Reise vorzeitig ab, weil er sich in Nadja verliebt hatte. Aber war das überhaupt erlaubt?

Eine ereignisreiche „Die Bachelors“-Staffel ist diese Woche mit dem großen Wiedersehen zu Ende gegangen. Während Tim Reitz mit seiner Auserwählten Vivi noch immer zusammen ist und die beiden sogar schon Zukunftspläne schmieden, lief es bei Sebastian Paul ganz anders ab. Und damit hätten wohl die wenigsten gerechnet, denn der Rosenkavalier entschied sich dazu, die Reise für Nadja vorzeitig abzubrechen. Die Gefühle für sie seien so groß, dass andere Frauen keine Chance mehr hätten, erklärte der Bachelor während der Sendung.
Das steht im Bachelor-Vertrag
Statt sich voll und ganz auf Tim und seine Suche nach der Richtigen zu konzentrieren, begleitete RTL in den Folgen darauf Sebastian und Nadja bei ihren ersten Steps in Richtung Beziehung. Alles schien perfekt, bis die beiden bei der Reunion die Bombe platzen ließen: Sie sind kein Paar und die Verliebtheit ging so schnell wieder, wie sie gekommen war. Danach machten sich die beiden gegenseitig Vorwürfe.
So traurig die Geschichte der beiden auch endete, so besonders ist sie im Bachelor-Kosmos. Noch nie hat es einen Rosenkavalier gegeben, der sich vor dem großen Finale für eine der Kandidatinnen entschieden hat. Doch ist das überhaupt regelkonform oder hat Sebastian damit Vertragsbruch betrieben? Der „Bild“ liegt der Vertrag vor, in der festgelegt ist, dass die Produktion sich nicht einmischen darf, für welche Kandidatin sich ein Bachelor entscheidet oder wem er die letzte Rose gibt. Deshalb hat die Entscheidung des 33-Jährigen keine Folgen für ihn.
Es drohen Strafen bei Verstößen
Doch es gibt auch Grenzen: Nach den Dreharbeiten dürfen die Verliebten ihre Beziehung nicht in der Öffentlichkeit zur Schau stellen, schon viele Paare haben über das anstrengende Versteckspiel bis zur Ausstrahlung gesprochen. Während der Dreharbeiten ist Geheimhaltung ebenfalls an der Tagesordnung. Damit nichts nach außen dringt, sind eigene Handys verboten.
Außerdem wird im Vertrag festgehalten, dass sexuelle Belästigung sowie diskriminierende Äußerungen verboten sind. Der Bachelor darf die Kandidatinnen nicht öffentlich herabwürdigen oder dem Ruf der Sendung schaden. Gleiches gilt natürlich auch für die Kandidatinnen. Bei Vertragsbruch drohen Strafen ab rund 5000 Euro je nach Vergehen.








