Das Staatsoberhaupt der Türkei legt gegen das zu weiten Teilen verbotene Schmähgedicht von Jan Böhmermann Berufung ein!

Recep Tayyip Erdogan lässt nicht los: Nachdem das Schmähgedicht des deutschen Satirikers Jan Böhmermann bereits zu weiten Teilen zensiert wurde, will das türkische Staatsoberhaupt nun auch die letzten Zeilen von Böhmermanns Text verbieten lassen. Deshalb legt Erdogans Kölner Anwalt Mustafa Kaplan nun Berufung gegen das Urteil das Langerichts Hamburg ein, das bereits im Februar 2017 einen Großteil der Schmähgedichtspassagen als „unzulässig“ deklariert hatte.
Um diese Zeilen geht es!
Konkret erlaubte das Landgericht Hamburg in seiner Urteilsbegründung vom Februar 2017, dass insgesamt sechs Zeilen des Schmähgedichts von der Meinungsfreiheit gedeckt wären. Sie lauten wie folgt:
"Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan, der Präsident. ( ) Er ist der Mann, der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt. ( ) und Minderheiten unterdrücken ( ) Kurden treten, Christen hauen."
Konkret äußerte Erdogans Anwalt Kaplan schon kurz nach der Urteilsbegründung bedenken, ob die Zeilen, die implizieren das Erdogan Mädchen schlagen würde, von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. "Gerade in der Gesamtschau des rassistisch-sexistisch überfrachteten "Gedichts" bringt der Zuschauer auch diese Äußerung eher mit sexuellem Verhalten in Verbindung und nicht mit realen Geschehnissen in der Türkei", so der damalige Vorwurf.
Paragraf 103 soll abgeschafft werden
In den Diskussionen um das Schmähgedicht wurde auch Kritik von vielen Seiten laut, die die Abschaffung des Paragrafen 103 des Strafgesetzbuchs forderten: In diesem geht es um die strafrechtlich relevante Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten. Vor wenigen Tagen stimmte der Bundesrat schließlich dem Vorstoß zu: Der umstrittene Paragraf wird zum 01. Januar 2018 gestrichen!