Eine Klausel in den Netflix-Nutzungsbedingungen steht zur Debatte.
Die Frage, ob Netflix die Preise willkürlich erhöhen darf, steht derzeit auf dem Prüfstand. Die Bundeszentrale Verbraucherschutz klagte zuletzt gegen eine Klausel in den AGBs des Streaming-Anbieters, die besagt, der Konzern dürfe die Beiträge „von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen“ erhöhen.
Das Landgericht Berlin gab dem Verbraucherschutz, der besagte Klausel als intransparent einstuft und willkürliche Preiserhöhungen befürchtet, Recht.
Netflix selbst hatte laut dem Mediendienst DWDL argumentiert, „Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten“ rechtfertigten Preiserhöhungen nach eigenem Ermessen. Gemeint sind Kosten wie die für Produktionen und Lizenzgebühren.
Wie das Landgericht Berlin anmerkte, müsse der Preisänderungsvorbehalt für Kunden nachvollziehbar sein. Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim Verbraucherzentrale Bundesverband, erklärt gegenüber DWDL: „Einseitige Preisänderungen sind bei laufenden Verträgen nur erlaubt, wenn sie fairen und transparenten Regeln folgen. Bei Netflix sind die Bedingungen dagegen derart unklar formuliert, dass sie dem Konzern Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen bieten.“
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Netflix ist inzwischen in Berufung vor dem Berliner Kammergericht gegangen.