Gerade will sich Jule wieder auf die Männerwelt einlassen, da macht ihr ein Stalker das Leben zur Hölle. Wer ist es, der die "Köln 50667"-Beauty stalkt?

Arme Jule! Die hübsche Blondine hat nach den Schicksalsschlägen im vergangenen Jahr gerade wieder neuen Lebensmut gefasst und ist sogar wieder bereit, sich aufs Datingleben einzulassen, da brauen sich über ihr schon wieder dunkle Wolken zusammen! Die Rettungssanitäterin wird nämlich von einem Stalker verfolgt und beobachetet - und der lässt sich gar nicht mal so leicht abschütteln!
Jule wird in den kommenden Wochen immer mulmiger zumute. Die Angst vor ihrem Verfolger steigert sich sogar so sehr, dass sie bald in jedem Mann, der irgendwo herumlungert, ihren vermeintlichen Peiniger sieht. Dabei könnte dieser ihr die ganze Zeit näher sein, als sie denkt...
"Köln 50667": Ist Till Jules Stalker?

Die junge Frau hat seit Neuestem nämlich einen neuen Kollegen, Till, einen Hospitanten, der Jule unglaublich toll findet. Sein Auftauchen und das des Stalkers bei "Köln 50667" fällt ganz zufällig in den gleichen Zeitraum. Könnte er ihr Stalker sein?
Darauf zumindest deutet die Vorschau hin. Als Jule in ihrem Spind ein blutiges Schweineherz findet, will Marc am liebsten seine Dienstreise absagen, doch dann erklärt sich ausgerechnet Till dazu bereit, sie zu beschützen, während ihr Ex fort ist. Später will er sie nach Hause fahren, muss für einen kurzen Zwischenstopp jedoch bei seiner Oma ranfahren. Jule, die im Auto wartet, bekommt eine Panikattacke, als sie einen verdächtigen Mann in der Nähe entdeckt und flüchtet in das Haus von Tills Oma. "In letzter Sekunde kann Till Jule daran hindern, sein Zimmer zu betreten", heißt es von Seiten RTL IIs. Oh oh, das klingt doch ganz so, als hätte Jules Kollege etwas zu verbergen. Vielleicht gruselige Überwachungsgerätschaften?
Wie es bei "Köln 50667" weitergeht und ob Jules Stalker wirklich Till ist oder uns die Serienmacher einfach nur ziemlich gut in die Irre führen, das erfahren wir in den kommenden Wochen wie immer um 18.05 Uhr bei RTL II.