Seit diesem Jahr kommt es zu einer wichtigen Änderung beim Rundfunkbeitrag!
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk betrifft fast alle deutschen Haushalte. Auch wenn er zusätzliche monatliche Kosten bedeutet, ermöglicht er ein vielfältiges Angebot der großen Senderfamilie von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Täglich wird neues Programm rund um die Themen Information, Unterhaltung, Sport oder Kultur für Hörfunk, Fernsehen und Online-Angebote produziert.
Damit das weiterhin gewährleistet werden kann, müssen die Beiträge auch in Zukunft gezahlt werden. Dass es für die Nutzer seit diesem Jahr eine wichtige Änderung gibt, ist allerdings nicht jedem klar. Hier erfahrt ihr, was sich bei dem Rundfunkbeitrag ändert und was es zu beachten gilt!
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Rundfunkgebühren: Es gilt eine neue IBAN
Auf der offiziellen Website des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices wurde jetzt mitgeteilt, dass sich ab dem 01. Januar 2023 die Bankverbindungen des NDR, des RBB und des gemeinsamen Kontos aller Landesrundfunkanstalten ändern. Demnach müssen Nutzer, die die Gebühren per Überweisung oder Dauerauftrag zahlen, die veränderte IBAN-Nummern beachten. Ansonsten könne das Geld nicht wie gewohnt ankommen. Diese Änderung wurde den Nutzern bereits mit einem Schreiben, samt einer Zahlungsaufforderung und den passenden Bankdaten mitgeteilt.
Sollte der Brief nicht angekommen sein, finden Sie hier die neuen IBAN für die Rundfunkanstalten:
NDR:
- Landesbank Baden-Württemberg
- IBAN: DE11 6005 0101 0002 0053 33
- vorher: Deutsche Bank Hamburg
RBB:
- Landesbank Hessen-Thüringen
- IBAN: DE85 5005 0000 0000 2345 67
- vorher: Commerzbank Potsdam
Gemeinsames Konto aller Landesrundfunkanstalten:
- Landesbank Hessen-Thüringen
- IBAN: DE07 5005 0000 0000 3456 78
- vorher: Postbank Köln
Wer bislang mithilfe eines SEPA-Lastschriftmandats gearbeitet hat, muss sich keine Gedanken machen. In diesem Fall wird die Änderung automatisch vorgenommen!
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