Tattoos, Vorstrafen, Social Media

„Bauer sucht Frau“: Kontrollen und strikte Verbote – so hart sind die Verträge und die Konsequenzen

Bei „Bauer sucht Frau“ geht RTL auf Nummer sicher. Wie genau die Kandidaten vor dem Dreh durchleuchtet werden und was sie mit ihrer Teilnahme verdienen. Alle Details.

Bauer sucht Frau-Moderatorin Inka Bause auf dem Fahrrad
Die Verträge bei „Bauer sucht Frau“ sind knallhart. Foto: RTL / Benno Kraehahn

Wer glaubt, die Suche nach der großen Liebe bei „Bauer sucht Frau“ sei nur romantisch, der hat die Rechnung ohne RTL gemacht. Denn bevor es überhaupt losgehen kann, warten auf die Kandidaten knallharte Kontrollen und mitunter jahrelanges Schweigen.

Bevor im Herbst die neuen Bauern wieder auf Liebessuche bei RTL gehen, stellt Moderatorin Inka Bause in wenigen Tagen bereits die neuen Landwirt:innen der nächsten Staffel „Bauer sucht Frau International“ vor. Wie jetzt jedoch bekannt wurde, sollen die Liebesanwärter:innen schon vor dem ersten Treffen mit dem potenziellen Traummann bzw. der Traumfrau einige Hürden überwinden – und die Rede ist hier nicht vom Bewerbungsbrief.

Die Verträge: Tattoo-Kontrolle und Führungszeugnis

Bevor es vor die Kamera geht, werden die Kandidat:innen genauestens unter die Lupe genommen und ein knallharter Vertrag muss unterzeichnet werden. Nach Informationen der „Bild“ soll der Vertragsinhalt es wirklich in sich haben.

So soll er beinhalten, dass die Kandidat:innen spätestens zum Start der Dreharbeiten ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen. Außerdem verlangt die Produktion, dass die Kandidat:innen nicht wegen schwerer Straftaten vorbestraft sind. Dazu zählen Mord, Totschlag, Körperverletzung, Raub, Betrug und Brandstiftung sowie Sexualdelikte und Menschenhandel.

Damit nicht genug: Auch die Tattoos der Liebeshungrigen werden genauestens kontrolliert. Dadurch soll verhindert werden, dass extremistische Symbole und Slogans im TV zu sehen sind. Diese Regel kommt nicht von ungefähr. In der Vergangenheit musste RTL bereits nachträglich einen Teilnehmer aus der Sendung schneiden, weil ein rechtsradikales Tattoo seinen Körper zierte. Dies war erst nach der Produktion aufgefallen. Nun möchte man vorbeugen.

Kandidaten erhalten Kontaktverbot

Die Verträge beinhalten aber auch noch jede Menge Verhaltensauflagen. So sind Diskriminierung und übergriffiges Verhalten untersagt, genauso wie übermäßiger Alkoholkonsum oder illegale Drogen. Ebenso wird geregelt, was auf Social Media passieren darf.

Die Kandidat:innen dürfen längst nicht alles posten oder sharen. Sogar Likes werden reglementiert. Alles, was schaden könnte, ist verboten. Hinzu kommt ein striktes Kontaktverbot. Die Teilnehmer:innen dürfen vor dem ersten Treffen keinen Kontakt zu den Bauern und Bäuerinnen aufnehmen – nicht über WhatsApp, Instagram oder andere Social-Media-Kanäle.

Auch öffentliche Auftritte als Paar sind bis zur Ausstrahlung der letzten Folge untersagt – niemand will schließlich gespoilert werden. Wer an „Bauer sucht Frau“ teilnehmen will, muss außerdem Single sein und das auch unterschreiben. Wenn sich daran etwas ändert, muss es der Produktion sofort mitgeteilt werden.

Was verdienen die „Bauer sucht Frau“-Kandidaten?

Ein weiterer und besonders heikler Punkt: Die Kandidat:innen sind an eine Schweigepflicht gebunden – und das über zehn Jahre. So wird geregelt, dass weder mit der Öffentlichkeit noch mit Familienmitgliedern über Produktionsdetails, Vertragsinhalte und andere Interna gesprochen wird. Auch für Interviews und Pressetermine wird eine schriftliche Zustimmung benötigt. Sollten sich die Kandidat:innen nicht daran halten, riskieren sie eine Vertragsstrafe.

Immerhin: Für die Teilnahme an „Bauer sucht Frau“ gibt es eine Aufwandsentschädigung. Auch die An- und Abreise sowie Unterkunft und Verpflegung während des Drehs werden von der Produktion übernommen. Eine konkrete Summe wird von der „Bild“ jedoch nicht genannt.

RTL schweigt zu den Veröffentlichungen und erklärt, dass man sich „zu Vertragsdetails grundsätzlich nicht“ äußere.

Quelle