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Fernsehen

Abzocke bei "Die Höhle der Löwen"? Knallharte Knebel-Verträge für Gründer!

Ärger bei "Die Höhle der Löwen": Kandidaten des Vox-Formats müssen beim Sender strenge Knebel-Verträge unterschreiben. 

Die Höhle der Löwen
"Die Höhle der Löwen" steht aktuell in der Kritik. Die Teilnehmer der Sendung müssen offenbar strenge Verträge bei Vox unterschreiben. Foto: Foto: TVNOW / Bernd-Michael Maurer

Eine gute Idee haben, Investoren überzeugen und nach dem erfolgreichem Deal richtig durchstarten: Das Konzept von "Die Höhle der Löwen" klingt erstmal verlockend. Doch hinter den Kulissen der Vox-Sendung brodelt es: Wie die "Bild"-Zeitung aufgedeckt hat, müssen die aufstrebenden Unternehmer für den Erfolg knallharte Verträge unterschreiben!

Denn für die Gründer, die sich jedes Jahr bei Vox bewerben, sollen verschiedene Verbote und Regeln gelten – und bei Missachtung harte Strafen. Aus der Enthüllung der Geheim-Verträge durch "Bild" geht hervor, dass sich die Teilnehmer der TV-Show an Kontakt- und Verhandlungsverbote halten müssen. Zudem soll es den Gründern nicht erlaubt sein, vor der Aufzeichnung Kontakt zu den Löwen aufzunehmen und ihnen von ihrem Projekt zu erzählen.

Doch damit nicht genug: Die Erfinder verpflichten sich demnach auch, alle relevanten Geschäftsunterlagen für die Investoren offenzulegen. Außerdem müssen sie offenbar exklusiv mit den Löwen über eine Beteiligung verhandeln. Wenn ein Deal scheitert, gilt laut "Bild" eine Frist von fünf Tagen, in der eine der Parteien Widerspruch einlegen kann.

 

Sprechverbote für "Die Höhle der Löwen"-Gründer

Wer bei "Die Höhle der Löwen" mitmacht, muss aufpassen, was er sagt. Denn Verschwiegenheit scheint bei Vox oberstes Gebot zu sein. Laut "Bild"-Informationen dürfen die Teilnehmer bis zur Ausstrahlung nicht in der Öffentlichkeit über die Sendung sprechen – es sei denn, der Sender erlaubt es ausdrücklich.

Mit der Idee bei "Die Höhle der Löwen" gescheitert? Pech gehabt! Die Erfinder dürfen nach ihrer Teilnahme angeblich zwei Jahre lang nicht bei ähnlichen Sendungen der Konkurrenz auftreten. Hinzu kommt, dass die Gründer laut einer weiteren Vertragsklausel offenbar garantieren müssen, eine eigene Idee vorzustellen. Sollten sie im Anschluss verklagt werden, stehen sie alleine da – der Sender übernimmt keine Verantwortung, heißt es in dem Bericht.

 

Gründern drohen harte Strafen bei Missachtung der Knebel-Verträge

Konkurrenz belebt das Geschäft, heißt es. Nicht so bei Vox: Denn den Gründern bei "Die Höhle der Löwen" soll es untersagt sein, schlecht über ihre Mit-Konkurrenten zu sprechen. Bei Verstößen sollen saftige Geldstrafen drohen. Über die Höhe entscheidet laut "Bild" der Sender selbst. Genaue Zahlen hierzu liegen nicht vor.

Übrigens: Wer sich den knallharten Verträgen von Vox unterwirft, sollte selbst eine weiße Weste haben. Die Kandidaten müssen anscheinend vorab angeben, ob gegen sie aktuell ein Strafverfahren läuft oder sie vorbestraft sind.

 
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