Netflix: Entschädigung nach Preiserhöhung? Das können Abonnenten tun!
Netflix hat seine Preise in den vergangenen Jahren mehrfach angehoben. Doch das Vorgehen könnte dem Streaminganbieter jetzt zum Verhängnis werden! Was ihr machen könnt, um vielleicht sogar Geld zurückzubekommen, lest ihr hier.

Netflix ist in den vergangenen Jahren immer mal wieder mit einer Preiserhöhung um die Ecke gekommen. Von ursprünglich 11,99 Euro monatlich, müssen Kund:innen inzwischen ganze 17,99 Euro für den Streaminganbieter zahlen. Sie wurden durch ein Pop-up-Fenster über diese Preiserhöhung informiert und konnten den Dienst nur weiter nutzen, indem sie auf den „Zustimmungs-Button“ klicken. Doch genau dieses Vorgehen könnte Netflix jetzt zum Verhängnis werden.
Netflix in der Bredouille: „Ein Klick reicht nicht“
Wie das Landgericht Köln nun erklärt, bestehe darin keine wirksame Vertragsänderung, da Nutzer:innen die Preiserhöhung lediglich als Information verstanden haben, nicht aber als rechtlich bindende Vertragsänderung. „Ein Klick reicht nicht, wenn der Kunde nicht erkennt, dass er einem neuen Vertrag zustimmt“, erklärt Prof. Christian Solmecke von der Kanzlei WBS.LEGAL.
Die Geschäftsbedingungen von Netflix erlaubten es außerdem, Preise einseitig zu erhöhen, was das Gericht ebenfalls als rechtlich unwirksam einstuft, da es eine „unangemessene Benachteiligung der Kunden“ darstellt.
Netflix muss Kläger entschädigen
Grundlage der Entscheidung waren zwei aktuelle Beschlüsse des Bundesgerichtshofs aus Januar und Februar 2025 sowie ein Urteil des Kammergerichts Berlin aus dem Jahr 2023. Während sich frühere Urteile zu Plattformen wie sozialen Netzwerken meist auf die kostenlosen Nutzungsbedingungen bezogen, handele es sich bei Netflix um etwas anderes: eine vertraglich geschuldete Hauptleistungspflicht – konkret: die Zahlungspflicht der Nutzer:innen. Genau darin sieht das Gericht den juristisch entscheidenden Unterschied, weshalb Netflix in der Pflicht stand, dem Kläger rund 200 Euro an überhöhten Abo-Gebühren seit 2019 zurückzuerstatten.
Rechtsanwalt Solmecke erklärt: „Die Zeit der stillschweigenden Preisänderungen ist vorbei. Streaminganbieter wie Netflix dürfen ihre Preise nicht einseitig ändern. Verbraucher haben auch im Netz ein Recht auf klare Vertragsbedingungen.“ Außerdem stellt die Kanzlei Kund*innen ein kostenloses Musterschreiben zur Verfügung, um die zu viel gezahlten Beiträge zurückzufordern.
Was können Abonnent*innen jetzt tun?
Das gefällte Urteil könnte vielen Netflix-Abonennt:innen weiterhelfen: Wer einer Preiserhöhung lediglich durch einen Klick auf einen Bestätigungs-Button zugestimmt hat, könnte ebenfalls Rückzahlungsansprüche geltend machen – sofern die Anpassung nicht rechtskonform in den Vertrag eingebunden war.
Darüber hinaus setzt die Entscheidung digitale Anbieter generell unter Druck: Sie müssen ihre Vertragsgestaltung künftig transparenter und rechtlich eindeutiger formulieren, um rechtliche Risiken zu vermeiden.