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„Tatort“: ARD und ZDF verlangen Geld für alte Folgen

Wer eine Folge „Tatort“ verpasst, kann sie in der ARD- oder ZDF-Mediathek nachschauen – zumindest bis zu einer gewissen Zeit. Dann landen die Folgen hinter einer Bezahlschranke. Doch warum ist das so?

IMAGO / Kirchner-Media

Sonntag ist Tatort-Tag –Millionen Menschen machen es sich dann auf dem Sofa bequem und schauen sich die neueste Episode der Krimi-Reihe an. Für viele ist es Tradition, da wird keine Folge ausgelassen. Und wenn doch? Dann gibt es mittlerweile glücklicherweise die Mediathek von ZDF und ARD, in der bequem nachgeschaut werden kann.

 

Warum kosten alte Tatort-Folgen?

Doch es gibt auch einen Haken – vielen dürfte mittlerweile aufgefallen sein, dass alte Tatort-Folgen irgendwann aus den Mediatheken verschwinden. Die kann man sich dann zwar weiterhin anschauen, allerdings nur bei ARD plus und ZDF select, den zahlungspflichtigen Streamingdiensten der Öffentlich-Rechtlichen.

Trauriger Todesfall: „Tatort“-Dreh wird verschoben

Vielen Nutzer*innen stößt das sauer auf – schließlich bezahlt man ja bereits monatliche GEZ, sollten damit nicht auch solche Streamingdienste wenigstens kostenlos sein?

Tatsächlich gibt es aber gute Gründe, weshalb ARD und ZDF ihre Folgen nicht unbegrenzt kostenlos zur Verfügung stellen dürfen!

Ein Grund dafür ist unter anderem der sogenannte Medienstaatsvertrag. Er sieht vor, dass die meisten Inhalte von ARD und ZDF nicht unendlich lang kostenlos abrufbar sein dürfen. Da spielen unter anderem auch die Rechte an Musik und Bild eine Rolle.

 

Kritik an Öffentlich-Rechtlichen Sendern: Warum sind die Inhalte nicht günstiger?

4,99 Euro kostet das monatliche Abo für ARD plus und ZDF select. Relativ viel, finden viele Nutzer*innen und fragen sich zeitgleich, warum die Sender ihren Streamingdienst nicht günstiger anbieten können.

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Doch auch das ist rechtlich geregelt – ARD plus ist ein kommerzielles Tochterunternehmen der ARD und damit verpflichtet, sich dem Markt entsprechend zu verhalten. Michael Loeb, der Geschäftsführer der ARD plus-Plattform, sagte dazu: „Für das Angebot kann daher auch nicht nur ein symbolischer Preis verlangt werden, sondern es muss ein Marktpreis gezahlt werden.“

Loeb hat allerdings auch eine Lösung für das Problem parat – würde man den Medienstaatsvertrag ändern, dann könnte man den Öffentlich-Rechtlichen erlauben, ihre Inhalte unbegrenzt kostenlos zur Verfügung zu stellen.

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