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„Sturm der Liebe“-Comeback von ARD bestätigt!

Bei „Sturm der Liebe“ kehrt ein Bösewicht schon bald an den Fürstenhof zurück!

ARD/Christof Arnold

Mit großen Träumen ist er an den Fürstenhof gekommen - viel geblieben ist nicht. Seine Frau Alexandra hat sich in einen anderen Mann verliebt und die gemeinsame Tochter Eleni ist gar nicht seine Tochter. Obwohl Markus mit allen Mitteln versucht hatte, die Familie Schwarzbach zusammenzuhalten - gelingen wollte ihm das nicht. Nachdem ihn Christoph auch noch bei der Polizei verpfiffen hat, schien sein Leben endgültig den Bach herunterzugehen – doch es gibt Hoffnung!

Um den Untersuchungen ein Ende zu setzen, will Alexandra ihren Mann vor einer Haftstrafe bewahren und ihn als Anwältin vertreten. Ganz zum Ärger von Christoph, der fürchtet, dass Markus’ Freispruch seine Aussichten auf ein Familienleben mit Alexandra und Eleni schmälert. Um die schwierige Situation zu klären, schlägt sie Markus und Christoph einen Kompromiss vor: Wenn sie ihn als Anwältin vertritt, muss er versprechen, dass er nie wieder nach Bichlheim zurückkehrt. 

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„Sturm der Liebe“: Markus wird überraschend aus der Haft entlassen

Die beiden lassen sich tatsächlich auf den Deal ein! Als Alexandra mit den Vorbereitungen für den Prozess beginnen will, kommt es zu einer überraschenden Wendung bei „Sturm der Liebe“. Denn der Staatsanwalt nimmt ihren Vorschlag zu einer Einigung doch an – einer Freilassung steht damit nichts mehr im Wege.

„Sturm der Liebe“: Wie schlecht steht es um Helene wirklich?

Während die Nachricht bei Markus für Begeisterung sorgt, kann Christoph die Freude ganz und gar nicht teilen. Seine einzige Hoffnung: Markus hält sein Versprechen und kommt nie wieder an den Fürstenhof zurück. Dass das nicht der Fall ist und sein Kontrahent schon bald zurückkehrt, zeigt die neueste Vorschau der ARD!

Wie das Aufeinandertreffen der beiden aussieht, erfahren die Fans in den kommenden Wochen bei „Sturm der Liebe“. Wer keine Folge verpassen möchte, sollte immer montags bis freitags um 15.10 Uhr in der ARD einschalten! Alternativ können Sie die Folgen auch 30 Tage lang nach Zeitpunkt der Ausstrahlung in der Mediathek abrufen!

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