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Entscheidende Änderung beim Rundfunkbeitrag: DAS ist wichtig!

Seit diesem Jahr kommt es zu einer wichtigen Änderung beim Rundfunkbeitrag!

Glenn Carstens-Peters/Unsplash

Der öffentlich-rechtliche Rund­funk betrifft fast alle deutschen Haushalte. Auch wenn er zusätzliche monatliche Kosten bedeutet, ermöglicht er ein vielfältiges Angebot der großen Senderfamilie von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Täglich wird neues Programm rund um die Themen Information, Unterhaltung, Sport oder Kultur für Hörfunk, Fernsehen und Online-Angebote produziert.

Damit das weiterhin gewährleistet werden kann, müssen die Beiträge auch in Zukunft gezahlt werden. Dass es für die Nutzer seit diesem Jahr eine wichtige Änderung gibt, ist allerdings nicht jedem klar. Hier erfahrt ihr, was sich bei dem Rundfunkbeitrag ändert und was es zu beachten gilt!

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Rundfunkgebühren: Es gilt eine neue IBAN 

Auf der offiziellen Website des ARD ZDF Deutschland­radio Beitrags­services wurde jetzt mitgeteilt, dass sich ab dem 01. Januar 2023 die Bankverbindungen des NDR, des RBB und des gemeinsamen Kontos aller Landesrundfunkanstalten ändern. Demnach müssen Nutzer, die die Gebühren per Überweisung oder Dauerauftrag zahlen, die veränderte IBAN-Nummern beachten. Ansonsten könne das Geld nicht wie gewohnt ankommen. Diese Änderung wurde den Nutzern bereits mit einem Schreiben, samt einer Zahlungsaufforderung und den passenden Bankdaten mitgeteilt.

Sollte der Brief nicht angekommen sein, finden Sie hier die neuen IBAN für die Rundfunkanstalten:

NDR:

RBB:

Ge­mein­sames Konto aller Landes­rund­funk­anstal­ten:

Wer bislang mithilfe eines SEPA-Lastschriftmandats gearbeitet hat, muss sich keine Gedanken machen. In diesem Fall wird die Änderung automatisch vorgenommen!

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