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Fernsehen

Prinz Frédéric von Anhalt vs. Kader Loth:So entschied das Gericht im Pipi-im-Badewasser-Streit

16 Jahre nach „Die Burg“ treffen Kader und Fred bei „Kampf der Realitystars“ wieder aufeinander.

Kade Loth & Prinz Frederic von Anhalt
Zwischen Kader Loth und Prinz Frédéric von Anhalt könnte es in Thailand krachen! Foto: RTLZWEI

Vor 16 Jahren startete die Reality-Show „Die Burg“ auf ProSieben. Unter den Kandidaten befanden sich Kader Loth und Prinz Frédéric Prinz von Anhalt, der im Laufe der Sendung den Namen „Prügelprinz“ kassierte. Jetzt sehen sich die beiden bei „Kampf der Realitystars“ wieder.

 

Kampf der Realitystars: Prinz Frédéric trifft Kader Loth

Doch was war damals passiert? Auf einem Bildschirm konnten die Kandidaten beim Essen sehen, dass der Prinz dem „Penthouse Pet of the Year“ ins Badewasser gepinkelt hatte. Kader Loth schmierte ihm aus Wut Marmelade ins Gesicht. Es kam zu einer Rangelei. Loth kam später mit einem blauen Auge ins Krankenhaus. Loth behauptete, dass von Anhalt ihr diese Verletzung zugefügt habe.

Schaut euch das mal an:

 

Kampf der Realitystars: Kader Loth gegen Prinz Frédéric von Anhalt vor Gericht

Bewiesen werden konnte die Behauptung nicht. Vielmehr klagte von Anhalt folglich gegen Loth um die Anwaltskosten, die ihm wegen der Beschuldigung entstanden waren. In einer Widerklage verlangte Loth in Bezug auf eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte wiederum 10.000 Euro.

Anwalt Arno Lampmann zitierte die sehr anschauliche Entscheidung des Landgerichts Berlin drei Jahre später in einem Fachartikel (nachzulesen unter folgender Quelle: Ihr-Law.de):

„Der Kläger und die Beklagte traten im Jahr 2004/2005 in der Sendung „Die …“ auf, die von dem Sender … bundesweit ausgestrahlt wurde und in der eine Reihe von Prominenten und solchen, die sich dafür halten, unter vermeintlich mittelalterlich Umständen lebten. Die Mitspieler wurden dabei in die Gruppen „Adel“ und „Pöbel“ eingeteilt. Der Kläger gehörte zum „Pöbel“, die Beklagte zum „Adel“.

Am 31.01.2005 verlangte die Beklagte vom „Pöbel“, man solle ihr ein heißes Bad zubereiten. Der Kläger und ein weiterer Mitspieler dieser Gruppe bereiteten daraufhin das Bad und urinierten vor laufender Kamera in das Wasser. Die Beklagte tauchte lediglich einen Arm in das Badewasser, wurde jedoch rechtzeitig gewarnt, so dass sie letztlich nicht in dem Wasser badete. Als die Beklagte die gemeinsamen Aufnahmen beim Abendessen am selben Tag sah, schlich sie sich von hinten mit einer Schüssel roter Marmelade an den Kläger heran, der dem Bildschirm zugewandt saß und beschmierte ihn im Gesicht mit Marmelade. Die Beklagte wurde daraufhin von einem Schlag an ihrem Kopf getroffen. Die genauen Umstände dieser Auseinandersetzung sind streitig. Nach dieser Auseinandersetzung wurde der Kläger dadurch dem Sendeformat entsprechend „bestraft“, dass er für einige Stunden in einen Käfig gesperrt wurde, der einige Meter über der Erde hing.“

Das Landgericht verneinte eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung:

„(…)Dies gilt schon deshalb, weil nach den Ausführungen des Klägers, denen die Beklagte nicht mehr entgegengetreten ist, nicht erkennbar ist, dass die Beklagte gerade wegen der Handlungen des Klägers in besonderer Weise der Lächerlichkeit preisgegeben worden wäre. Denn das ganze Sendeformat war erkennbar darauf anlegt, dass sich die Teilnehmer zur Belustigung des Publikums bloßstellen und zum Teil entwürdigen, wohl um ihre eigene Bekanntheit zu steigern. Die Beklagte hat außerdem – offenbar dem Stil der Sendung entsprechend -handgreiflich reagiert, indem sie dem Kläger Marmelade ins Gesicht geschmiert hat. Zudem hat die Beklagte weder geltend gemacht noch ist dies sonst ersichtlich, dass sie verlangt hätte, dass die betreffenden Teile der Sendung nicht ausgestrahlt oder zumindest nicht wiederholt werden, womit sie ohne weiteres hätte verhindern, dass ihr, wie sie vortragen lässt, „positives Image“, von dem sie lebe, Schaden nimmt. Schließlich hat der Kläger unwidersprochen vorgetragen, dass die Beklagte in einer früheren auf einem ähnlichen Prinzip basierenden Sendung freiwillig in einen Bottich voller Gülle gestiegen ist. Wenn die Beklagte aber aus freien Stücken ihren Körper in flüssigen Tierfäkalien taucht, ist unklar, weshalb sie dadurch der Lächerlichkeit preisgegeben worden sein soll, dass sie ihre Hand in mit menschlichem Urin versetztes Badewasser hält.“

„Kampf der Realitystars“ startet am 14. Juli 2021 um 20.15 Uhr auf RTLZWEI. Die erste Folge ist bereits auf TVNOW verfügbar.

 

 
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