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Fernsehen

Rundfunkbeitrag: Pläne um erneute Erhöhung | Jetzt geht es sogar um die Verfassung!

Nachdem mehrere Bundesländer die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ablehnen wollen, mahnt BR-Intendantin die Gegner der Rundfunkgebühr ab!

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Rundfunkbeitrag Beitragssverice
Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags sorgt weiterhin für Ärger! Foto: IMAGO / Zoonar

Von Brandenburg über Sachsen-Anhalt bis hin zu Bayern: Die Liste der Bundesländer und ihrer Kultur & Medienvorsitzenden, die sich gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab 2025 um ca. 58 Cent monatlich stellen wollen, wurde zuletzt länger und länger. Seitdem durchgesickert ist, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) eine leichte Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab 2025 für notwendig hält, wächst der bundesweite Widerstand gegen die Gebühr, mit der u. a. die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten finanziert werden.

Von letzteren war in der bisherigen Debatte noch recht wenig zu hören. Das ändert sich nun mit BR-Intendantin Katja Wildermuth, die nicht nur endlich Stellung bezieht, sondern an die Verfassungstreue der Bundesländer und ihrer Kultur-Vorsitzenden appelliert.

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BR-Intendantin spricht Klartext im Streit um den Rundfunkbeitrag

Dabei erinnert Katja Wildermuth gegenüber BR24 in der erhitzten Rundfunkbeitrag-Debatte nur an den verfassungsrechtlich-geregelten Konsens zum Rundfunkbeitrag:  „Es wird gerade hierzulande viel geredet über Verfassungstreue mit Blick auf die Haushaltsplanungen. Und das gilt natürlich gleichermaßen für die verfassungsrechtlich garantierten Prozesse zur Festlegung des Rundfunkbeitrags. Ministerpräsidenten stehen nicht über der Verfassung, und sie sollten gerade in Zeiten von Demokratieskepsis Vorbild sein und nicht versuchen, diese verfassungsrechtlich garantierten Prozesse zu unterlaufen.“

 

Was Wildermuth damit anspricht, ist die rechtlich geregelte Abfolge für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags: Die wird nämlich von der KEF als unabhängige Kommission festgelegt. Die Landesparlamente sind eigentlich verpflichtet der Empfehlung zuzustimmen. Das Bundesverfassungsgericht hat beim Veto von Sachen-Anhalt vor einigen Jahren bereits festgelegt, dass die Länder der KEF-Empfehlung nur in absoluten Ausnahmefällen widersprechen können. Zwar wird der Rundfunkbeitrag als großes Politikum gerade genutzt, doch ein Umwerfen der voraussichtlich geplanten Erhöhung ist deshalb extrem unwahrscheinlich.

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